2. ABSCHNITT
KORRUPTION IM ÜBERBLICK
Für das Wort „Korruption“ gibt es keine allgemein gültige internationale Definition.
Enge Definition: Korruption kann in einem engen Rahmen definiert werden. Sie kann z. B. für „Bestechung“ oder „Missbrauch eines öffentlichen Amtes zur privaten Bereicherung“ stehen.
Weite Definition: Korruption kann in weiterem Sinne als Oberbegriff für eine Reihe von Straftaten verwendet werden, darunter:
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Bestechung
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Erpressung
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Schmiergeldzahlung
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Betrug
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Illegale Absprachen
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Unterschlagung
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Amtsmissbrauch
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Geldwäsche
Diese Vergehen werden später genauer erläutert.
In diesem Schulungsmodul wird die weitere Definition von Korruption verwendet.