2. ABSCHNITT

KORRUPTION IM ÜBERBLICK

         

Was bedeutet „Korruption“?


Für das Wort „Korruption“ gibt es keine allgemein gültige internationale Definition.

 

Enge Definition: Korruption kann in einem engen Rahmen definiert werden. Sie kann z. B. für „Bestechung“ oder „Missbrauch eines öffentlichen Amtes zur privaten Bereicherung“ stehen.

 

Weite Definition: Korruption kann in weiterem Sinne als Oberbegriff für eine Reihe von Straftaten verwendet werden, darunter:

    • Bestechung       

    • Erpressung      

    • Schmiergeldzahlung    

    • Betrug           

    • Illegale Absprachen       

    • Unterschlagung      

    • Amtsmissbrauch    

    • Geldwäsche

  

Diese Vergehen werden später genauer erläutert.

 

In diesem Schulungsmodul wird die weitere Definition von Korruption verwendet.