13. Dilemma: Arbeiten in einem neuen Land – Antwort
In bestimmten Ländern und Sektoren ist es entweder unmöglich oder sehr problematisch zu arbeiten, ohne mit Korruption in Berührung zu kommen. So kann z. B. die Wahrscheinlichkeit, ohne Bestechung einen Auftrag, Visa oder eine Zollfreigabe zu erhalten, sehr gering sein. Selbst wenn Ihr Unternehmen sicher ist, dass seine eigenen Mitarbeiter keine Bestechungsgelder aushändigen werden, wie groß ist das Vertrauen in Agenten, Jointventure-Partner oder Subunternehmer? Das Unternehmen kann auch strafbar sein, wenn diese Parteien Bestechungsversuche unternehmen. Zum Beispiel:
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Ein Jointventure-Partner besticht den Kunden, so dass das gesamte Jointventure (an dem Ihr Unternehmen beteiligt ist) den Auftrag erhält.
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Einer Ihrer großen Subunternehmer besticht den Kunden, so dass Ihr Unternehmen den Auftrag gewinnt und der Subunternehmer folglich einen Untervertrag von Ihrem Unternehmen erhält.
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Ihr Agent besticht jemanden, damit Ihre Ausrüstung problemlos durch den Zoll kommt.
In jedem der obigen Fälle kann angenommen werden, dass die Bestechung im Auftrag des Unternehmens erfolgt ist und dass sich das Unternehmen und die verantwortlichen Mitarbeiter daher strafbar gemacht haben.
Bevor ein Unternehmen also in einem fremden Land arbeitet, muss die Geschäftsführung durch angemessene Erkundigungen und Erwägungen ermitteln, ob das Bestechungsrisiko im betreffenden Land und Sektor niedrig genug und es damit vertretbar ist, die Geschäftsbeziehung, Transaktion oder das Projekt fortzuführen.
Wenn die Geschäftsführung aber zum Schluss kommt, dass es in der betreffenden Landesregierung oder dem Sektor so viel Korruption gibt, dass eine Verwicklung in Bestechung (entweder durch das Unternehmen selbst oder seine Agenten, Jointventure-Partner oder Subunternehmer) sehr wahrscheinlich wäre, damit z. B. Aufträge, Visa, Zahlungen, Genehmigungen usw. erteilt werden, sollte sich das Unternehmen nicht in diesem Land oder Sektor engagieren.
Wenn Sie nach den entsprechenden Erkundigungen glauben, dass das Bestechungsrisiko im Land und Sektor niedrig genug und es damit vertretbar ist, die Geschäftsbeziehung, Transaktion oder das Projekt fortzuführen, dann können Sie dies tun. Sie müssen jedoch Anti-Korruptionsvorkehrungen für Agenten, Jointventure-Partner und Subunternehmer treffen. (Diese werden in Dilemma 6, 8 und 14 dargestellt.)