3. Dilemma: Verhandlung einer vertraglichen Forderung – Dilemma

 

Sie sind der kaufmännische Leiter eines Projekteigentümers, dem ein Auftragnehmer gerade eine Industrieanlage errichtet hat. Die Anlage ist fertig und wurde bereits in Betrieb genommen. Sie haben ein Schreiben vom kaufmännischen Leiter des Auftragnehmers erhalten. Er beschwert sich, dass der Projekteigentümer zu Unrecht Ansprüche wegen Mängeln an einem Teil der Bauarbeiten stelle und sich daher unrechtmäßig weigere, den Selbstbehalt des Auftragnehmers in Höhe von 500.000 USD auszuzahlen. Sie organisieren ein Treffen mit dem Auftragnehmer. Vor dem Treffen bitten Sie den Projektleiter Ihres Unternehmens, Sie über die vertragliche Forderung in Kenntnis zu setzen. Es stellt sich heraus, dass es zwar einige Defekte gab, für die der Auftragnehmer verantwortlich war, er diese aber behoben hat. Die anderen Mängel, für die gegen den Auftragnehmer Anspruch erhoben wird, waren keine eigentlichen Defekte, sondern Ergebnisse eines Planungsfehlers seitens des Beraters, der für den Projekteigentümer tätig war (sie obliegen somit nicht der Verantwortung des Auftragnehmers). Sie fragen den Projektleiter, warum er die Schuld hierfür dem Auftragnehmer anlasten will. Er erklärt, die Planungsberatung sei ein kleines und nicht versichertes Unternehmen, das dem Projekteigentümer keinen Schadensersatz zahlen könnte, selbst wenn es verklagt werden würde. Daher glaube er, dass der Projekteigentümer die Kosten nur über den Auftragnehmer zurückerhalten könne. Er sagt, in jedem Fall „ist es eine ganz gewöhnliche Methode, dem Auftragnehmer seinen Selbstbehalt nicht auszuzahlen, um ein wenig mehr Gewinn zu machen. Unternehmer rechnen damit. Sie schrauben ihren Preis normalerweise etwas höher, weil sie wissen, dass sie ihren vollen Selbstbehalt nicht zurückbekommen werden. Außerdem werden sie sich nicht trauen, uns zu verklagen, weil sie auch in Zukunft Aufträge von uns bekommen wollen“.

 

Sie selbst wussten vorher nichts von dieser Forderung gegen den Auftragnehmer. Jetzt sind sich allerdings im Klaren darüber, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, und dass der Projekteigentümer den Selbstbehalt an den Auftragnehmer auszahlen sollte. Ihrer Meinung nach wäre dies das korrekte Vorgehen. Andererseits würde der Auftragnehmer den Projekteigentümer wahrscheinlich nicht verklagen, was hieße, dass dieser einen zusätzlichen Gewinn in Höhe von 500.000 USD machen würde. Alle leitenden Mitarbeiter des Projekteigentümers, Sie und der Projektleiter eingeschlossen, würden einen Bonus auf der Grundlage der Rentabilität des Projekts erhalten. 

 

Was tun Sie? 

 

Denken Sie über Ihre Lage nach und gehen Sie dann zur Antwort auf der nächsten Seite weiter.