1. Dilemma: Einreichung einer vertraglichen Forderung aufgrund einer Verzögerung – Antwort
Wenn Sie eine Forderung einreichen, stellen Sie eine Behauptung im Hinblick auf die zusätzliche Zeit auf, die Ihrem Unternehmen zusteht. Wie viel Zeit Ihnen gegeben wird, hat finanzielle Folgen (für die Summe der fälligen Schadensersatzzahlungen und jegliche weitere Zahlungen). Es kann strafbar sein, eine Behauptung aufzustellen, von der Sie wissen, dass Sie tatsächlich oder wahrscheinlich falsch ist, oder an deren Wahrheit Sie nicht wirklich glauben, vor allem wenn dadurch ein finanzieller Gewinn für Sie selbst oder eine andere Person oder Organisation angestrebt wird. Sie wissen, dass es falsch wäre zu behaupten, die 30 vom Lieferanten verursachten Verzögerungstage seien durch den Projekteigentümer herbeigeführt worden. Sie sind nicht sicher, wodurch die verbleibenden 40 Tage zustande gekommen sind. Es ist zwar möglich, dass sie vom Projekteigentümer verursacht worden sind, aber Sie sind sich im Klaren darüber, dass sie auch durch den Lieferanten oder andere Gründe bedingt sein könnten. Sie glauben daher nicht wirklich, dass es richtig ist zu behaupten, diese 40 Tage seien dem Projekteigentümer anzurechnen. Wenn Sie also die Forderung über alle 100 Tage beim Projekteigentümer einreichen würden, könnten Sie und Ihr Unternehmen des Betrugs schuldig sein.
Der richtige und sichere Weg ist, in einer Forderung nur solche Ansprüche zu stellen, von deren Wahrheit Sie überzeugt sind, und offen darzulegen, wo Unsicherheiten bestehen. Ein unwissentlich begangener Fehler würde sehr wahrscheinlich nicht als kriminelle Handlung betrachtet werden. Wenn Sie also ehrlich glauben, dass die 30 Tage Verzögerung durch die Änderung des Projekteigentümers zustande gekommen sind, aber festgestellt wird, dass Sie einen Fehler gemacht haben und es sich nur um 25 Tage handelt, ist dies ein „ehrliches“ Versehen und keine kriminelle Handlung. Sie sollten demnach angeben, dass 30 Tage auf den Projekteigentümer zurückzuführen sind und anerkennen, dass Ihr Unternehmen für die anderen 30 Tage verantwortlich ist. Wie mit den verbleibenden 40 Tagen umgegangen wird, hängt von den zutreffenden Gesetzen und Vertragsbedingungen ab. Im Idealfall gibt es ein Verfahren, mit dem die 40 Tage auf fairer und vernünftiger Basis aufgeteilt werden, oder die Verantwortung wird durch einen Gutachter ermittelt. Sieht der Vertrag vor, dass ein Zeitaufschub nur dann zugestanden werden kann, wenn der Auftragnehmer die Ursache der Verzögerung nachweisen kann, so kann dies dazu führen, dass der Auftragnehmer die Verantwortung für die verbleibenden 40 Tage zu tragen hat. Dies kann zwar unfair wirken, entspricht aber den vertraglichen Vereinbarungen beider Parteien. Sie sollten nicht versuchen, eine vertragliche Vereinbarung durch eine kriminelle Handlung zu ändern, selbst wenn Sie sie als unfair betrachten.
Aus kurzfristiger Perspektive mag dieser Lösungsvorschlag nicht der rentabelste sein, er ist jedoch der ethischere Ansatz, der Sie und Ihr Unternehmen vor strafrechtlichen Folgen schützen sollte.