Wie macht sich eine Einzelperson wegen Korruption strafbar?
Die genaue Art und das Ausmaß der Strafbarkeit hängt von der Gesetzgebung im jeweiligen Land ab. Die u. g. Grundsätze gelten jedoch in zahlreichen Gerichtsbarkeiten.
Eine Einzelperson kann sich wie folgt wegen Korruption strafbar machen:
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Direkte Verwicklung: Eine Person, die direkt in ein Korruptionsvergehen verwickelt ist, kann dafür strafbar gemacht werden.
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Indirekte Verwicklung: Eine Person kann sich eines Korruptionsvergehens schuldig machen, wenn sie indirekt darin verwickelt ist. Jemand kann z. B. haftbar sein, wenn er eine andere Person oder Organisation mit einer korrupten Handlung beauftragt hat.
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Autoritätspersonen: Autoritätspersonen wie ein Firmenchef, Direktor, Finanzmanager oder kaufmännischer Leiter können sich auch ohne direkte Beteiligung eines Korruptionsvergehens schuldig machen, wenn sie die Tat selbst oder die Art der Tat entweder ausdrücklich veranlasst oder von ihr gewusst und sie zugelassen bzw. wissentlich ignoriert haben. Diese Art der Strafbarkeit liegt vor, wenn z. B. ein Firmenchef vermutet, dass seine Mitarbeiter im Rahmen eines Projekts Bestechungsgelder aushändigen, aber nichts dagegen tut.
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Beihilfe: Eine Person kann auch wegen Beihilfe (oder eines entsprechenden Vergehens) strafbar sein, wenn sie dem Täter beim Ausführen der korrupten Aktivität behilflich ist, z. B. wenn ein Rechtsanwalt ein Abkommen aufsetzt, welches eine korrupte Handlung dokumentiert oder verschleiert, oder ein Buchhalter eine Bestechungszahlung verbucht.
Absicht: Um wegen eines Korruptionsvergehens strafbar zu sein, muss normalerweise eine entsprechende kriminelle Absicht vorliegen. Im Fall von Bestechung bedeutet dies gewöhnlich, dass Sie von den korrupten Umständen gewusst bzw. diese wissentlich ignoriert haben. Sie können sich des Betrugs schuldig machen, wenn Sie eine mündliche oder schriftliche Erklärung abgeben, von deren Wahrheit Sie nicht wirklich überzeugt sind. Es können je nach Gerichtsbarkeit unterschiedliche Tests durchgeführt werden, um das Ausmaß von Absicht oder Kenntnis festzustellen.
Wirkungslose Ausreden: Die folgenden Umstände sind keine Entschuldigungen für korruptes Verhalten. Eine Person kann sich sogar strafbar machen, wenn:
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sie sich nicht bewusst war, dass ihre Handlung als Straftat gilt
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sie keinen persönlichen Gewinn aus ihrer Handlung zieht
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sie persönlich kein Bestechungsgeld gezahlt oder erhalten hat und dieses durch eine andere Person ausgehändigt oder empfangen wurde, z. B. einen Agenten, eine Tochtergesellschaft, einen Jointventure-Partner, Freund, Ehepartner oder eine andere Drittpartei
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ein Betrug nicht durch sie persönlich, sondern durch eine andere Person ausgeführt wurde
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sie auf Anweisung einer höher gestellten Person in ihrem Unternehmen gehandelt hat
sie der Auffassung war, ihre Handlung sei im Interesse ihres Arbeitgebers
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ihr negative Folgen (Körperverletzung) angedroht wurden, falls sie sich weigere, die Straftat auszuführen
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es bei der Bestechung oder betrügerischen Handlung nicht um Geld ging, sondern ein anderer Nutzen in Aussicht gestellt wurde, z. B. ein zukünftiger Auftrag, Urlaub, Schmuck oder ein Geschenk anderer Art
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die Person, der Bestechungsgeld angeboten wurde bzw. die dieses entgegengenommen hat, sich nicht so verhalten hat, wie es zum Zeitpunkt des Bestechungsabkommens abgesprochen war
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Bestechungsgeld angeboten, jedoch nie ausgezahlt wurde
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die Summe des Bestechungsgeldes geringer war als der finanzielle Schaden, der aus Nichtzahlung des Bestechungsgeldes hätte entstehen können
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das Verhalten, das die Straftat ausmacht, als allgemein ausgeübte, normale Geschäftspraktik gilt
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das Verhalten, das die Straftat ausmacht, als notwendig erachtet wurde, damit das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben kann
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das Vergehen nicht erfolgreich war (da die Person auch für eine versuchte Straftat haftbar gemacht werden kann).