Verwandte Straftaten
Korruptionsvergehen können auch vorliegen, wenn Steuer- und Rechnungslegungsgesetze sowie börsenrechtliche Bestimmungen verletzt werden.
Beispiele:
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Bestechungsgeld, das in der Rechnungslegung zu Unrecht als Agenturprovision für legitime Dienstleistungen erscheint, kann als Falscheintrag gelten und wäre somit ein Vergehen gegen die Rechnungslegungsgesetze und börsenrechtlichen Bestimmungen.
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Die Versteuerung von Bestechungsgeld kann eine Verletzung des Steuerrechts darstellen.
Die strafrechtliche Verfolgung unter Rechnungslegungs- oder Steuergesetzen kann einfacher sein als unter Bestechungsgesetzen, da der Beweisbedarf niedriger sein kann und mit dem Falscheintrag bereits ein Beweis vorliegt.
Die Strafverfolgung kann also weite Kreise ziehen, von der anfänglichen Straftat (wie Bestechung oder Einreichung von betrügerischen Forderungen), die durch Baustellen- und Geschäftsmitarbeiter begangen wurde, bis hin zu Folgestraftaten durch Buchhaltungs- und Rechtspersonal.