3. ABSCHNITT
KORRUPTIONSVERGEHEN
Der nächste Abschnitt befasst sich mit den unterschiedlichen Arten von Korruptionsvergehen und untersucht, wie diese im Projektzyklus auftreten können.
Anhand der Beispiele soll gezeigt werden, wie zahlreich die Situationen sind, in denen die verschiedenen Korruptionsarten vorkommen können. In all diesen Beispielen ist es wahrscheinlich, dass eine Straftat begangen wurde. Ob tatsächlich ein kriminelles Vergehen vorliegt, hängt von der genauen Definition in der entsprechenden Gerichtsbarkeit ab. Selbst wenn sie nicht als Straftat gelten, sind alle aufgeführten Aktivitäten unethisch und richten sich mit höchster Wahrscheinlichkeit gegen den Verhaltenskodex Ihres Unternehmens.
Einige dieser Aktivitäten sind leicht als kriminell zu erkennen, z. B. die direkte Zahlung von Bestechungsgeldern. Es herrscht jedoch nicht immer Klarheit darüber, dass einige der branchenüblichen Praktiken – wie z. B. das Einreichen von wissentlich überzogenen Vertragsansprüchen – illegal sind.