14. Dilemma: Unterverträge in einem Land mit hohem Korruptionsrisiko – Antwort
In den meisten Fällen ist es unwahrscheinlich, dass Ihr Unternehmen und seine Mitarbeiter haftbar für eine Bestechung sind, die höher in der Vertragskette vorkommt (d. h. wenn ein Unternehmen, für das Ihre Firma tätig ist, ein anderes Unternehmen besticht, welches höher in der Vertragskette ist). Da Sie niedriger in der Vertragskette sind, ist es im Allgemeinen nicht möglich oder schwierig für Sie zu kontrollieren, was höher in der Kette geschieht. Die höheren Parteien arbeiten nicht in Ihrem Auftrag.
Das Gegenteil gilt für die Verpflichtungen, die ein Unternehmen gegenüber seinen Partnern und anderen unter sich in der Vertragskette hat (z. B. Agenten, Subunternehmer und Lieferanten). In diesem Fall wird allgemein davon ausgegangen, dass das Unternehmen angemessene Schritte zur Verhinderung von korruptem Vorgehen durch die unterstellten Parteien unternehmen muss. Diese gehören zu Ihrer Geschäftsstruktur und handeln in Ihrem Auftrag, und Sie haben eine gewisse vertragliche Kontrolle über sie.
Gehen Sie jedoch trotzdem mit Vorsicht vor, wenn Sie für ein Unternehmen tätig werden, das höher in der Vertragskette rangiert (z. B. als Subunternehmer für den Hauptauftragnehmer oder als Hauptauftragnehmer für den Endkunden). Es kann Situationen geben, in denen Sie haftbar sind. Wenn Sie z. B. als Subunternehmer glauben, dass der Hauptauftragnehmer sich um ein Projekt in einem Land und bei einem Kunden mit hohem Korruptionsrisiko bewirbt, und Sie es für unwahrscheinlich halten, dass der Auftrag bzw. folgliche Zertifikate und Zahlungen ohne Bestechung erhalten werden können, sind Sie sich der Wahrscheinlichkeit des korrupten Vorgehens bewusst. Daraus folgt:
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Wenn der Hauptauftragnehmer Ihr Untervertragsangebot in sein eigenes Gebot an den Kunden aufnimmt, könnte Ihr Unternehmen von der Bestechung profitieren, sofern der Vertrag an den Hauptauftragnehmer vergeben wird (und Ihr Unternehmen dadurch den Untervertrag gewinnt). Infolgedessen wäre Ihr Unternehmen an der Bestechung beteiligt. Der Richter könnte Folgendes anführen: „Sie haben sich an einer Ausschreibung in einem Land und Sektor mit hohem Korruptionsrisiko beteiligt und müssen gewusst haben, wie wahrscheinlich es war, dass der Hauptauftragnehmer jemanden bestechen würde, um den Auftrag zu bekommen.“
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Wenn der Hauptauftragnehmer jemanden bestochen hat, gelten die Zahlungen an Ihr Unternehmen aus dem betreffenden Projekt aller Wahrscheinlichkeit nach als Erträge aus einer Straftat. Ihr Unternehmen könnte folglich im Rahmen von Geldwäschegesetzen strafbar sein. In vielen Ländern müssen mutmaßliche Erträge aus Straftaten gemeldet werden. Wenn Sie also vermuten, dass der Hauptauftragnehmer jemanden bestochen hat (auch wenn Sie keine Beweise haben), und Ihr Unternehmen Zahlungen von ihm erhält, kann es sein, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Behörden vor Ort Meldung zu machen.
Sie können natürlich unmöglich sicher sein, dass jedes Unternehmen, für das Sie tätig sind, seine Verträge auf rechtmäßigem Weg gewonnen hat. Entsprechende Kontrollen können nicht von Ihnen erwartet werden. Wenn Sie sich jedoch wie im obigen Beispiel eines hohen Korruptionsrisikos bewusst sind, müssen Sie angemessene Erkundigungen einziehen, bevor Ihr Unternehmen sich an dem Projekt beteiligt. Zum Beispiel:
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Steht der Hauptauftragnehmer, bei dem Sie sich bewerben, in einem guten Ruf für ethisches Verhalten und strikte Anti-Korruptionsvorkehrungen?
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Ist es wahrscheinlich, dass der Hauptauftragnehmer den Vertrag ohne Korruption gewinnen kann (d. h. sind die Ausschreibungsregeln des Kunden fair und transparent, so dass der Auswahlprozess nicht durch Bestechung beeinflusst werden kann)?
Sind Sie nach diesen Erkundigungen fest davon überzeugt, dass der Hauptauftragnehmer kein Bestechungsgeld zahlen wird, um den Auftrag zu erhalten? Wenn ja, können Sie fortfahren, lassen Sie jedoch weiterhin Vorsicht walten. Wenn Sie jedoch glauben, dass eine Bestechung wahrscheinlich ist, sollten Sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen.