4. ABSCHNITT

RICHTLINIEN ZUR VERMEIDUNG DER
STRAFBARKEIT WEGEN KORRUPTION

 

 

Das grundlegende Prinzip: Wer nicht Gefahr laufen will, sich eines Korruptionsvergehens schuldig zu machen, befolgt dieses grundlegende Prinzip: Handeln Sie jederzeit ehrlich. 

 

Ergänzende Prinzipien: Es folgen ergänzende Prinzipien zur näheren Erläuterung des ersten Grundsatzes:

  1. Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, von denen Sie glauben, dass sie unwahr oder irreführend sein könnten. Es sollten z. B. nur solche Forderungen und unterstützenden Dokumente eingereicht oder bewilligt werden, von deren Korrektheit Sie überzeugt sind. Es dürfen keine falschen, ungenauen, irreführenden oder übertriebenen Nachweise, Rechnungen, Forderungen, Anträge auf Änderungen oder Zeitaufschübe oder Zahlungsaufforderungen ausgestellt oder eingereicht werden.

  2. Halten Sie keine Informationen zurück. Wenn Sie z. B. wissen, dass Ihr Unternehmen für einen Teil der Verzögerungen bei einem Projekt verantwortlich ist, so muss diese Tatsache in allen damit zusammenhängenden Forderungen, die Ihr Unternehmen tätigt, aufgeführt werden.

  3. Liefern, verschleiern oder bewilligen Sie keine Arbeiten, Materialien, Ausrüstung oder Dienstleistungen, die nicht von der vertraglich festgelegten Qualität und Quantität sind. Wenn Sie z. B. in einer leitenden Position für einen Auftragnehmer tätig sind, der mangelhafte Arbeiten ausgeführt hat, müssen Sie gewährleisten, dass dem Kunden dieser Umstand mitgeteilt wird.

  4. Weigern Sie sich nicht aus unrechtmäßigen Gründen, Ihre Pflichten zu erfüllen. Versäumen oder schieben Sie es z. B. nicht auf, Arbeiten, Materialien, Ausrüstung, Dienstleistungen, Rechnungen, Forderungen, Anträge auf Änderungen oder Zeitaufschübe oder Zahlungsaufforderungen zu bewilligen. Weigern Sie sich ebenfalls nicht aus unrechtmäßigen Gründen, fällige Zahlungen auszuführen und verzögern Sie die Auszahlung nicht.

  5. Beteiligen Sie sich an keiner Aktivität, von der Sie glauben, dass sie unlauter ist oder sein könnte. Nehmen Sie z. B. nur an einem Jointventure teil, wenn Sie von der Aufrichtigkeit aller Parteien überzeugt sind.

  6. Befolgen Sie keine Anweisung, nach der Sie zu unlauteren Handlungen gezwungen sind oder sein könnten. Weigern Sie sich z. B., eine Forderung unrechtmäßig zu überhöhen oder ein Gewinnziel einzuhalten, welches Sie nur mit unlauteren Mitteln erreichen könnten.

  7. Weisen Sie keine andere Person an, unehrlich zu handeln. Veranlassen Sie z. B. niemanden, einen Auftrag mit welchen Mitteln auch immer zu gewinnen. Damit implizieren Sie, dass auch unlautere Mittel zulässig sind.

  8. Weisen Sie keine andere Person an, auf eine Art und Weise zu handeln, die zu unlauterem Verhalten führen kann. Setzen Sie Ihren Mitarbeitern z. B. keine unrealistischen Fristen oder Ziele, und stellen Sie keine Provisionen in Aussicht, die sie unter Druck setzen oder verleiten würden, die gewünschten Resultate auf unehrlichem Weg zu erbringen.

  9. Setzen Sie keine anderen als die offiziellen und legitimen Mittel ein, um Aufträge zu gewinnen oder Ansprüche oder Zahlungen bewilligt zu bekommen. Wenn sich ein Projektingenieur z. B. weigert, eine Zahlung an Ihr Unternehmen zu bewilligen, sofern er kein Bestechungsgeld erhält, lassen Sie sich nicht auf diese Forderung ein.

  10. Sie sollten keine Geschenke, Zahlungen oder anderen Zuwendungen entgegennehmen, wenn die Möglichkeit oder der Eindruck entstehen könnte, dass diese zu einem korrupten Zweck ausgehändigt werden. Laden Sie z. B. keine Mitarbeiter von potenziellen Kunden zu Unterhaltungsveranstaltungen mit der Absicht ein, sie im Hinblick auf einen Auftrag für Ihr Unternehmen zu beeinflussen.

  11. Als Führungskraft oder Mitarbeiter eines Unternehmens müssen Sie jeglichen Verdacht auf Korruption mit angemessenen Mitteln untersuchen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen treffen, um Korruption zu unterbinden, für die das Unternehmen haftbar sein könnte. Sie dürfen keinerlei korrupte Aktivitäten veranlassen, bewilligen oder dulden, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Wenn Sie z. B. als Vertriebsleiter Kenntnis davon erlangen, dass Ihre Vertriebsmitarbeiter potenziellen Kunden gegenüber unwahre Aussagen machen oder Bestechungsgelder zahlen, um Aufträge zu gewinnen, sollten Sie diese unlauteren Vorgehensweise sofort untersuchen und unterbinden. Wenn Sie für die Leitung eines Unternehmens verantwortlich sind, dürfen Sie ebenfalls keine unlauteren Ziele oder Methoden in Ihrem Unternehmen dulden oder bewilligen.