Bestechung im Ausland
Als Folge der 1999 eingeführten OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger gilt es in allen OECD- und beteiligten Ländern als Straftat, wenn Unternehmen oder Einzelpersonen eine öffentliche Amtsperson im Ausland bestechen. Unternehmen und Einzelpersonen, die gegen diese Konvention verstoßen, können in ihrem Heimatland wie auch in dem Land, in dem die Bestechung vorgenommen wurde, strafrechtlich verfolgt werden.