Beispiele für Projektbetrug            

 

  1. Material von schlechter Qualität: Ein Zementlieferant liefert wissentlich Zement von billigerer und schlechterer Qualität als vertraglich vorgegeben, stellt jedoch den ursprünglich geforderten Zement in Rechnung. 

  2. Unzulängliches Gerüst: Ein Subunternehmer für den Gerüstbau stellt das Gerüst nicht für den gesamten vereinbarten Zeitraum zur Verfügung, stellt aber den ganzen Pauschalpreis in Rechnung.

  3. Übertriebene Mengenangabe: Ein Subunternehmer für die Erdbewegung spricht mit dem Kostenplaner des Auftragnehmers ab, dass mehr Ladungen abgezeichnet werden als der Subunternehmer tatsächlich bewegt hat. Der Kostenplaner erhält 30 % der Summe, die der Subunternehmer pro fälschlich angegebener Ladung entgegen nimmt. Der Subunternehmer legt gefälschte Nachweise zur Zahlung vor. 

  4. Übertriebene Stundenangabe: Ein Subunternehmer wird auf Tagessatzbasis von einem Auftragnehmer beschäftigt. Der Subunternehmer leistet 100 Personentage. Er stellt jedoch 150 Personentage in Rechnung und fügt Stundennachweise bei. 100 Personentage sind korrekt auf den Stundennachweisen angegeben. 50 Personentage sind gefälscht, um den Rechnungsbetrag zu belegen.

  5. Verschleierung nicht geleisteter Arbeiten: Ein Auftragnehmer versäumt es versehentlich, an einer Stelle des Fundaments Baustahl einzufügen. Er entdeckt diesen Fehler, nachdem das Fundament fertig gestellt wurde. Weder der Architekt noch der Projekteigentümer wissen von dieser Unterlassung. Der Auftragnehmer beschließt, Stillschweigen zu bewahren. Er stellt dem Projekteigentümer die komplette Summe für die Fundamentarbeiten in Rechnung, einschließlich des ausgelassenen Baustahls.

  6. Verschleierung mangelhafter Arbeiten: Ein Subunternehmer für die Dachdeckung installiert einen wasserdichten Belag, der versehentlich während des Einbaus perforiert wird. Er bietet dem Aufseher Bestechungsgeld an, falls dieser zertifiziert, dass der Belag wasserdicht ist. Der Aufseher akzeptiert. Der Subunternehmer reicht das Zertifikat beim Auftragnehmer ein und erhält die vollständige Rechnungssumme für den mangelhaften Belag. Weder der Subunternehmer noch der Aufseher setzen den Auftragnehmer von dem Mangel in Kenntnis.

  7. Falsche Abrechnungssummen: Ein Auftragnehmer trifft eine vertrauliche Vereinbarung mit dem Projekteigentümer. Die Abrechnungssumme enthält alle Zahlungen an die Subunternehmer des Projekts. Der Auftragnehmer teilt seinen Subunternehmern dann fälschlicherweise mit, dass er im Rahmen des Abkommens mit dem Projekteigentümer eine geringere Summe erhalten hat als die tatsächlich ausgehändigte. Die Subunternehmer glauben dem Auftragnehmer, dass er unterbezahlt wurde, und akzeptieren je eine niedrigere Summe als ursprünglich in ihren Unterverträgen vereinbart.

  8. Stellenbewerbung: Ein Bewerber für die Stelle des Vertragsmanagers gibt in seinen Bewerbungsunterlagen an, dass er bereits als Vertragsmanager tätig gewesen ist. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Er wird eingestellt.

  9. Ungerechtfertigte Verweigerung eines zeitlichen Aufschubs: Ein Auftragnehmer ist vertraglich zu einem Zeitaufschub sowie einem finanziellen Schadens- und Aufwendungsersatz berechtigt, wenn bestimmte Verzögerungen durch den Projekteigentümer entstehen. Der Vertrag legt auch fest, dass der Auftragnehmer Schadensersatz an den Projekteigentümer zahlen muss, wenn ersterer bestimmte Verzögerungen auslöst. Der im Rahmen des Vertrags beauftragte Ingenieur hat entsprechende Fragen im Zusammenhang mit Verzögerungen, Schäden und Aufwendungen zu bestimmen. Die Arbeiten werden durch den Projekteigentümer verzögert. Der Auftragnehmer fordert einen Aufschub sowie Schadens- und Aufwendungsersatz beim Ingenieur ein. Der Projekteigentümer und Ingenieur wissen, dass dem Auftragnehmer beides zusteht. Sie beschließen jedoch, den Anspruch des Auftragnehmers abzuweisen und stattdessen Schadensersatz vom Auftragnehmer für die Verzögerung einzufordern.

  10. Einreichung von inkorrekten oder irreführenden Forderungen:
    • Ein Auftragnehmer fordert einen zeitlichen Aufschub vom Projekteigentümer, der – wie er weiß – länger ist als die eigentliche Verzögerung.
    • Ein Projekteigentümer übertreibt wissentlich einen Anspruch für mangelhafte Arbeiten gegenüber einem Auftragnehmer.
    • Eine Forderung für Schadens- und Aufwendungsersatz wird vorsätzlich zu hoch angesetzt.

  11. Streitbeilegung: Ein Projektmanager macht in einem Schlichtungsverfahren eine Aussage im Auftrag seines Arbeitgebers, obwohl er weiß, dass diese nicht der Wahrheit entspricht.

Um in den o. g. Beispielen für Betrug haftbar zu sein, müssten Sie normalerweise gewusst haben, dass die Umstände oder Aussagen falsch waren bzw. an ihrer Richtigkeit gezweifelt haben. Wenn Sie also angeben, dass eine bestimmte Arbeit vollständig ausgeführt wurde, Sie aber nicht wirklich glauben, dass dies der Fall ist, könnten Sie des Betrugs schuldig sein. Wenn Sie andererseits eine Arbeitsleistung in Rechnung stellen und wirklich glauben, dass sie ausgeführt wurde, sich dies aber später als falsch herausstellt, ist es unwahrscheinlich, dass Sie einen Betrug begangen haben (solange Sie die andere Partei über den Mangel informieren und diesen beheben, sobald Sie davon Kenntnis genommen haben).