Wie werden Bestechungsgelder gezahlt?

 

  • Direkte Zahlung: Bestechungsgeld kann direkt von der aushändigenden an die nutznießende Person gehen.

 

  • Über eine Mittelsperson: Bestechungsgelder werden oft über Mittelspersonen gezahlt, da sie so schlechter aufzudecken sind oder eine Strafverfolgung dadurch problematischer wird.  

    1. Agenten: Die häufigste Form der Mittelsperson ist ein Agent. Ein Auftragnehmer, der seine Bestechungszahlung verschleiern will, kann einen Agenten beauftragen, der Kontakte unter den Projektverantwortlichen bzw. in der Regierung hat. Der Auftragnehmer schließt ein Abkommen mit dem Agenten ab, welches vorgeblich für legitime Dienstleistungen getroffen wird. Der Umfang dieser Dienstleistungen wird jedoch oft übertrieben und nicht der Wahrheit entsprechend dargestellt. Die Höhe der unter dem Abkommen fälligen Zahlung übertrifft den Wert der legitimen Dienstleistungen, die der Agent ausführt, bei Weitem. Die Zahlung entspricht mitunter einem gewissen prozentualen Anteil des Auftragswerts. Der Agent erhält das Geld normalerweise, wenn dem Unternehmer der Auftrag erteilt wird. Der Agent übergibt die ganze oder ein Teilsumme an den Projektverantwortlichen oder Regierungsvertreter, der unrechtmäßig dafür gesorgt hat, dass der Unternehmer den Auftrag erhält. Die Zahlung wird oft in Fremdwährung auf ein Offshore-Bankkonto geleistet.

    2. Jointventure: Ein internationales Jointventure mit Partnern aus mehreren Ländern kann die Zahlung von Bestechungsgeld durch einen Partner in dem Land veranlassen, in dem die Wahrscheinlichkeit entdeckt oder bestraft zu werden, am geringsten ist.

    3. Tochtergesellschaften oder andere Konzernunternehmen: Wenn ein Auftragnehmer zu einem multinationalen Konzern gehört, kann es vorkommen, dass der Konzern die Zahlung von Bestechungsgeld durch eine Tochtergesellschaft oder ein anderes Konzernunternehmen in einem Land veranlasst, in dem die Wahrscheinlichkeit entdeckt oder bestraft zu werden, gering ist. Die Tochtergesellschaft bzw. das Konzernunternehmen wird dann durch den Auftragnehmer mittels der konzerninternen Abrechnung für nicht-existente oder überteuerte Dienstleistungen bezahlt.

    4. Subunternehmer: Ein Auftragnehmer kann eine Bestechung durch ein korruptes Abkommen mit einem Subunternehmer vornehmen. Ein Subunternehmer kann z. B. fälschlicherweise angeben, dass er gewisse Dienstleistungen für den Auftragnehmer liefern muss und dafür eine gewisse Summe erhält. Tatsächlich aber werden diese Dienstleistungen nicht oder zu einem weitaus geringeren Wert ausgeführt. Die überschüssige Zahlung wird dann vom Subunternehmer als Bestechungsgeld an den betreffenden Empfänger ausgehändigt. 

    5. In jedem der o. g. Fälle ist es möglich, dass das Bestechungsgeld mit Wissen aller Beteiligten ausgezahlt wird. Alternativ dazu kann eine Bestechung auch vorkommen, ohne dass eine der Parteien Kenntnis davon hat. So kann es z. B. sein, dass der Auftragnehmer nicht weiß, dass:

a) ein Agent vorhat, einen Teil seiner Agenturgebühr als estechungsgeld zu verwenden

b) ein Jointventure-Partner jemanden bestochen hat, um dem Jointventure einen Auftrag zu gewinnen

c) eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land Bestechungsgelder zahlt, um Aufträge zu gewinnen 

d) ein Subunternehmer einen Projektverantwortlichen bestochen hat, um zu gewährleisten, dass dem Hauptauftragnehmer der Auftrag erteilt wird

In solchen Situationen ist es möglich, dass der Auftragnehmer tatsächlich keine Kenntnis von diesen korrupten Vorgehensweisen hat. Es kann aber auch sein, dass er die Umstände wissentlich ignoriert. Anders gesagt, der Auftragnehmer kann sehr wohl vermuten, dass Korruption vorliegt (z. B. wenn ein Agent mittels einer hohen Provision bezahlt wird), unternimmt aber nichts, um die Lage zu untersuchen oder entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Diese Art der wissentlichen Ignoranz (es werden „beide Augen zugedrückt“) wird in vielen Gerichtsbarkeiten als strafbar betrachtet.