10. Dilemma: Kartelle – Antwort
In den meisten Ländern würden Unternehmer, die sich im Hinblick auf eine Ausschreibung untereinander absprechen (außerhalb eines zulässigen Jointventures oder Konsortiums, das dem Kunden bekannt ist), gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen. In vielen Ländern wird ein solcher Verstoß hart bestraft. Einzelpersonen können u. a. mit Bußgeldern und Gefängnisstrafen rechnen, Unternehmen mit Bußgeldern und Ausschlüssen.
Lassen Sie sich daher unter keinen Umständen in ein Kartell hineinziehen. Vermeiden Sie es ebenfalls, mit anderen auch nur über ein mögliches Kartell zu sprechen. Sie sollten dem Mitbewerber sofort Ihre deutliche Ablehnung zu verstehen geben und die Gesprächsrunde verlassen. Sobald Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie genau und schriftlich festhalten, was passiert ist, und den Vorfall einem Leiter Ihres Unternehmens melden (oder einer entsprechenden Person, die sich mit solchen Angelegenheiten befasst). Lassen Sie sich rechtlich zur Frage beraten, ob Sie verpflichtet sind, den Wettbewerbsbehörden das Gespräch zu melden.