Korruption wird verschleiert. Durch mehr Transparenz kann sie reduziert werden.
Wie in „ Was ist Korruption?“ erläutert , verwendet GIACC den Begriff „Korruption“ in einem weiteren Sinne, der Bestechung, Erpressung, Betrug, Kartellbildung, Machtmissbrauch, Veruntreuung und Geldwäsche einschließt. Folglich bezieht sich die Diskussion in diesem Abschnitt auf alle derartigen Straftaten.
Geheimhaltung erleichtert korrupte Aktivitäten und deren Verschleierung. Transparenz ist daher eine wichtige Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung.
Organisationen sollten sich nach Möglichkeit um eine Erhöhung der Transparenz ihrer Betriebsabläufe bemühen.
Mehr Transparenz trägt nicht nur zur Reduzierung der Korruption bei, sondern trägt auch zur Verbesserung des Images der Organisation bei.
Die angegebenen Gründe für die Vertraulichkeit sollten sorgfältig geprüft werden. Sie sind möglicherweise nicht stichhaltig. Beispielsweise kann die Behauptung, dass Geschäftsgeheimnisse erforderlich sind, ein Vorwand sein, um korrupte Machenschaften zu verschleiern.
Eine Organisation sollte sich bemühen, die Transparenz der Projekte und Verträge, an denen sie beteiligt ist, so weit wie möglich sicherzustellen. So sollte beispielsweise ein öffentlicher Projektträger Transparenz über seine Projekte gewährleisten, und andere Projektbeteiligte (wie Geldgeber, Berater und Auftragnehmer) sollten diese Transparenz fordern oder fördern. Die Art der Transparenz, die für Projekte gewährleistet werden sollte, wird im Folgenden beschrieben.
Projekte des öffentlichen Sektors befinden sich ganz oder teilweise in öffentlicher Hand, werden öffentlich finanziert oder sind öffentlich garantiert. Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf Informationen darüber, wie und ob öffentliche Mittel ordnungsgemäß ausgegeben werden. Transparenz sollte daher ein Anspruch der Öffentlichkeit sein und nicht eine Frage der freien Entscheidung des öffentlichen Sektors.
Informationsfreiheitsgesetze, die es Bürgern ermöglichen, auf Anfrage Informationen zu erhalten, sind zwar ein Schritt in Richtung mehr Transparenz, reichen aber nicht aus. Denn diese Offenlegung erfolgt nur auf Anfrage der Öffentlichkeit und führt dazu, dass bestimmte Informationen nur bruchstückhaft an die anfragenden Bürger weitergegeben werden. Dies kann auch dazu führen, dass die Offenlegung langsam erfolgt und Informationen zu spät ans Licht kommen, um noch von Nutzen zu sein. Zudem kann ein Antrag nur auf Offenlegung von Informationen gestellt werden, von deren Existenz der Antragsteller weiß.
Transparenz sollte die zeitnahe und regelmäßige Offenlegung von Projektinformationen gegenüber der Öffentlichkeit beinhalten.
Mehr Transparenz bei öffentlichen Projekten trägt wesentlich zur Korruptionsbekämpfung bei. Dies wird folgende Auswirkungen haben:
Der öffentliche Projektträger ist gegenüber der Öffentlichkeit für die Durchführung des Projekts verantwortlich und muss so weit wie möglich sicherstellen, dass es im Projekt zu keiner Korruption kommt. Daher sollte der Projektträger für die Offenlegung von Projektinformationen gegenüber der Öffentlichkeit verantwortlich sein. Viele dieser Informationen befinden sich in seinem Besitz oder sind für ihn leicht zugänglich. Ist dies nicht der Fall, kann der Projektträger (z. B. durch entsprechende Vertragsbedingungen) von anderen Projektbeteiligten verlangen, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und deren Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit zuzustimmen.
Der Geldgeber sollte Transparenz in Bezug auf die von ihm finanzierten Projekte verlangen und bereit sein, Transparenz über alle Einzelheiten der Projektfinanzierung zu gewährleisten.
Andere Projektbeteiligte, wie Auftragnehmer und Berater, sollten mit dem Projektträger zusammenarbeiten und Informationen zur Offenlegung bereitstellen, die Transparenz des Projekts fördern, wenn der Projektträger keine Transparenz bietet, und von ihren Subunternehmern, Vertretern, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen Transparenz verlangen. Dies trägt dazu bei, das Risiko einer eigenen Beteiligung an Korruption – sei es als Täter oder Opfer – zu verringern. Es trägt auch dazu bei, eine ordnungsgemäße und kostengerechte Projektabwicklung sicherzustellen.
Die Art der Veröffentlichung hängt von der verfügbaren Technologie und dem Grad des öffentlichen Zugangs zu dieser Technologie ab. Die bevorzugte Methode ist die Veröffentlichung auf der Website des Projektträgers. Ist der öffentliche Zugang zum Internet jedoch unzureichend, sollten die Informationen in den Geschäftsräumen des Projektträgers oder auf andere Weise, die die öffentliche Verfügbarkeit maximiert, bereitgestellt werden. Die Öffentlichkeit sollte über die Verfügbarkeit der Informationen informiert werden.
Die Argumente für eine verpflichtende Offenlegung bei Projekten des privaten Sektors sind nicht so überzeugend wie bei Projekten des öffentlichen Sektors, da es sich nicht um öffentliche Gelder handelt. Private Projektträger können jedoch im Interesse einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Transparenz alle oder einige der oben genannten Offenlegungsempfehlungen für ihre Projekte umsetzen.
Das Project Anti-Corruption System (PACS) liefert Begründungen und Empfehlungen hinsichtlich der spezifischen Offenlegungspflichten bei Infrastrukturprojekten (siehe PACS-Standard – PS 2 ).
Aktualisiert am 10. April 2020
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