Dieser Abschnitt enthält Hinweise zu der Anforderung, dass eine Organisation regelmäßig allen relevanten Mitarbeitern eine angemessene Antikorruptionsschulung anbieten sollte, um sie über die Arten von Korruption, denen sie begegnen könnten, die Risiken der Beteiligung an korrupten Aktivitäten, die Antikorruptionsrichtlinien und -verfahren der Organisation sowie die Möglichkeiten zur Meldung von Korruption aufzuklären (Maßnahme 8 des Antikorruptionsprogramms für Organisationen ).
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Die Organisation sollte allen relevanten Mitarbeitern eine angemessene Schulung zur Korruptionsbekämpfung anbieten, darunter:
Der Zweck der Schulung besteht darin, dem betreffenden Personal Folgendes bewusst zu machen und zu verstehen:
Diese Schulung sollte neuen Mitarbeitern so bald wie möglich nach ihrem Eintritt in das Unternehmen angeboten werden.
Falls einem der vorhandenen Mitarbeiter einer Organisation eine neue Rolle innerhalb der Organisation zugewiesen wird, die ein erhöhtes Risiko oder erhöhte Verantwortlichkeiten im Bereich Korruptionsbekämpfung mit sich bringen kann, sollte ihm so schnell wie möglich eine seiner neuen Rolle entsprechende Schulung angeboten werden.
Diese Schulung sollte in angemessenen Abständen wiederholt werden, damit das Personal über die Probleme und seine Verantwortlichkeiten informiert bleibt. Eine jährliche Schulung ist sinnvoll. Entweder kann die vollständige Schulung jährlich wiederholt werden, oder das Personal kann zunächst die vollständige Schulung absolvieren und anschließend jährlich eine entsprechende Folge- oder Auffrischungsschulung absolvieren.
„Schulung“ bedeutet nicht zwangsläufig eine formelle Schulung im Klassenzimmer. Sie umfasst jede geeignete Form der Schulung, Anleitung oder Sensibilisierung. Formalität und Umfang der Schulung hängen von der Größe der Organisation und den Korruptionsrisiken ab. Wichtig ist, dass alle relevanten Mitarbeiter die relevanten Themen verstehen. Eine oder mehrere der folgenden Methoden bzw. eine Kombination davon können zum Einsatz kommen.
Die Schulung kann als eigenständige Antikorruptionsschulung stattfinden oder Teil der allgemeinen Schulung der Organisation zu Vorschriften, Compliance und Ethik sein.
Es kann in manchen Fällen schwierig sein, die Teilnahme der Mitarbeiter an Schulungen sicherzustellen, da diese möglicherweise erst nach der Umsetzung ihrer anderen täglichen Arbeitsaufgaben erfolgen, nicht zu Workshops erscheinen oder Online-Programme nicht termingerecht abschließen. Daher ist es für das Unternehmen wichtig, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die entsprechenden Schulungen absolvieren. Die Nichtteilnahme an Schulungen sollte ein Disziplinarvergehen darstellen. Schulungsunterlagen sollten überwacht werden, um festzustellen, welche Mitarbeiter die Schulung nicht absolviert haben. Um die Durchführung der Schulung sicherzustellen, kann ein persönliches Eingreifen der Funktionsleiter oder der obersten Führungsebene erforderlich sein.
Arbeitet das Unternehmen mit Geschäftspartnern zusammen, die ein mehr als geringes Korruptionsrisiko für das Unternehmen darstellen, sollte das Unternehmen im Rahmen des Zumutbaren sicherstellen, dass die an der betreffenden Transaktion beteiligten Mitarbeiter des Geschäftspartners eine angemessene Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben. Mitarbeiter von Geschäftspartnern, die die Korruptionsrisiken oder die notwendigen Präventionsmaßnahmen nicht verstehen, können ein Risiko für das Unternehmen darstellen.
Diese Anforderung ist nicht einfach umzusetzen oder zu überprüfen, da die Mitarbeiter solcher Geschäftspartner nicht direkt für das Unternehmen arbeiten und das Unternehmen in der Regel keinen direkten Zugang zu diesen Mitarbeitern hat, um diese zu schulen oder deren Schulung zu überprüfen. Die eigentliche Schulung der Mitarbeiter des Geschäftspartners wird in der Regel vom Geschäftspartner selbst oder von einem Dritten im Auftrag des Geschäftspartners durchgeführt.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme könnte die Organisation folgende Schritte unternehmen:
Die vom Geschäftspartner für sein Personal durchzuführenden Schulungen sollten inhaltlich gleichwertig zu den in Abschnitt 1 genannten sein.
Bei Geschäftspartnern mit hohem Risiko, über die das Unternehmen einen gewissen Einfluss hat, kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Mitarbeiter dieser Geschäftspartner zur Teilnahme am unternehmenseigenen Schulungsprogramm zu verpflichten. Dies gilt insbesondere für Vertreter, Vertriebspartner und andere Organisationen, die am Vertriebsprozess des Unternehmens beteiligt sind.
Die Organisation sollte über ein dokumentiertes Schulungsverfahren verfügen und Aufzeichnungen über die Einhaltung des Verfahrens führen. Diese Aufzeichnungen könnten beispielsweise Listen der Teilnehmer an Schulungsworkshops, Inhalte von Schulungsworkshops und Online-Schulungen, Aufzeichnungen der Mitarbeiter, die an Online-Schulungen teilgenommen haben, Angaben zum Zeitpunkt der Schulung und zu den Personen, die die Schulungsworkshops durchgeführt haben, enthalten.
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Aktualisiert am 17. April 2025
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