Dieser Abschnitt enthält Hinweise zur Erfüllung der Anforderung, dass eine Organisation die zur Umsetzung des Antikorruptionsprogramms erforderlichen Ressourcen bereitstellen muss (Maßnahme 6 des Antikorruptionsprogramms für Organisationen ).
Der Umfang der benötigten Ressourcen hängt von Faktoren wie der Größe der Organisation, der Art ihrer Geschäftstätigkeit und dem Korruptionsrisiko ab. Zu den Ressourcen könnten beispielsweise gehören:
In kleineren Organisationen mit relativ geringem Korruptionsrisiko und einfacher Organisationsstruktur sind möglicherweise keine zusätzlichen Ressourcen erforderlich. Führungskräfte könnten die Verantwortung für die Korruptionsbekämpfung in ihren Funktionen und Abteilungen im Rahmen ihres bestehenden Arbeitspensums übernehmen. Beispiele:
Wenn Organisationen zu dem Schluss kommen, dass die vorhandenen Manager nicht die gesamte Last der zusätzlichen Verantwortung im Bereich der Korruptionsbekämpfung in ihrem bestehenden Aufgabenbereich übernehmen können, ist dies möglicherweise möglich, wenn sie von zusätzlichen Verwaltungs- oder Nachwuchsführungskräften unterstützt werden.
Organisationen, die einem höheren Korruptionsrisiko und komplizierteren Geschäftsstrukturen ausgesetzt sind, müssen möglicherweise zusätzliches Führungspersonal ernennen, das diese Aufgaben im Kampf gegen die Korruption übernimmt oder dabei unterstützt.
Jede Organisation ist anders. Der entscheidende Punkt ist, dass die Organisation sicherstellt, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um die wirksame Umsetzung der Antikorruptionsverfahren zu gewährleisten.
Aktualisiert am 10. April 2020
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