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Antikorruptionsprogramm für Projektinhaber

Dieser Abschnitt gilt sowohl für Projektbesitzer im öffentlichen als auch im privaten Sektor (d. h. eine Organisation, die ein Infrastrukturprojekt besitzt oder entwickelt).

Korruption kann in jeder Phase eines Infrastrukturprojekts auftreten, von der Projektidentifizierung über Finanzierung, Planung, Ausschreibung und Ausführung bis hin zu Instandhaltung und Betrieb. Siehe „ Wie Korruption entsteht“. Der Projektträger sowie seine Geschäftsführer und Manager riskieren zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden, wenn sie in Korruption verwickelt sind.

Projektträger spielen eine entscheidende Rolle bei der Korruptionsprävention bei Infrastrukturprojekten, da sie die Beschaffungs- und Projektmanagementmechanismen kontrollieren. Daher obliegt es ihnen, die Korruption bei ihren Projekten zu begrenzen. 

Um das Korruptionsrisiko bei ihren Projekten zu minimieren, sollten Projektinhaber Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen, indem sie ein wirksames Programm zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption sowohl innerhalb ihrer Organisation als auch im Zusammenhang mit ihren Projekten implementieren.

In diesem Abschnitt bietet GIACC Projektträgern Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Korruptionsrisikos. Links zu anderen GIACC-Webseiten mit ausführlicheren Empfehlungen sind vorhanden.

Antikorruptionsprogramm

  1. Projektinhaber sollten die folgenden Antikorruptionsprogramme implementieren:
    • Ein organisatorisches Antikorruptionsprogramm, das darauf abzielt, Korruption im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Projektträgers zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
    • Im Hinblick auf ein großes öffentliches Projekt ist ein Antikorruptionsprogramm erforderlich, das darauf abzielt, Korruption im Zusammenhang mit dem Projekt zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Projekt Antikorruptionssystem das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
  2. Alle Auftragnehmer, Berater, Lieferanten und andere Organisationen, die dem Projektträger Angebote für Aufträge über einem angemessenen Mindestwert unterbreiten, sollten nur dann zur Abgabe von Angeboten zugelassen werden, wenn sie ausreichende Nachweise dafür erbringen können, dass sie ein organisatorisches Antikorruptionsprogramm implementiert haben, das darauf ausgerichtet ist, Korruption im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten im Projekt zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
  3. Der Projektinhaber sollte:
    • Geben Sie öffentlich bekannt, dass Sie der Projektinhaber des betreffenden Projekts sind.
    • Fordern Sie am Projekt beteiligte Organisationen und Einzelpersonen sowie die Öffentlichkeit öffentlich dazu auf, Bedenken im Zusammenhang mit dem Projekt vertraulich einem zuständigen leitenden Manager des Projektinhabers oder einem geeigneten Dritten zu melden.
    • Melden Sie Vorwürfe korrupter Praktiken im Zusammenhang mit dem Projekt den Behörden und allen zuständigen Handels- oder Berufsverbänden.

Aktualisiert am 10. April 2020

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