Dieser Abschnitt gilt sowohl für Projektbesitzer im öffentlichen als auch im privaten Sektor (d. h. eine Organisation, die ein Infrastrukturprojekt besitzt oder entwickelt).
Korruption kann in jeder Phase eines Infrastrukturprojekts auftreten, von der Projektidentifizierung über Finanzierung, Planung, Ausschreibung und Ausführung bis hin zu Instandhaltung und Betrieb. Siehe „ Wie Korruption entsteht“. Der Projektträger sowie seine Geschäftsführer und Manager riskieren zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden, wenn sie in Korruption verwickelt sind.
Projektträger spielen eine entscheidende Rolle bei der Korruptionsprävention bei Infrastrukturprojekten, da sie die Beschaffungs- und Projektmanagementmechanismen kontrollieren. Daher obliegt es ihnen, die Korruption bei ihren Projekten zu begrenzen.
Um das Korruptionsrisiko bei ihren Projekten zu minimieren, sollten Projektinhaber Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen, indem sie ein wirksames Programm zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption sowohl innerhalb ihrer Organisation als auch im Zusammenhang mit ihren Projekten implementieren.
In diesem Abschnitt bietet GIACC Projektträgern Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Korruptionsrisikos. Links zu anderen GIACC-Webseiten mit ausführlicheren Empfehlungen sind vorhanden.
Aktualisiert am 10. April 2020
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