Den Regierungen kommt bei der Korruptionsprävention eine zentrale und entscheidende Rolle zu. Im Infrastruktursektor sind sie insbesondere verantwortlich für:
- Schaffung wirksamer Antikorruptionsgesetze
- Aufbau und Finanzierung von Institutionen zur Untersuchung von Korruption und Durchsetzung von Antikorruptionsgesetzen
- Regulierung und Erteilung behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse
- Festlegung und Umsetzung von Beschaffungs- und Projektmanagementvorschriften für Projekte des öffentlichen Sektors
- Umsetzung, Überwachung und/oder Finanzierung von Infrastrukturprojekten des öffentlichen Sektors
Wenn eine Regierung die oben genannten Maßnahmen integer und effizient umsetzt, ist das Korruptionsniveau in diesem Land wahrscheinlich niedrig. Versäumt eine Regierung die oben genannten Maßnahmen, ist das Korruptionsniveau in diesem Land wahrscheinlich hoch.
In diesem Abschnitt bietet GIACC eine Übersicht über Maßnahmen, die Regierungen zur Reduzierung der Korruptionsrate empfehlen. Von einigen Maßnahmen aus führen Links zu anderen GIACC-Webseiten mit detaillierteren Empfehlungen.
Vorlage: Antikorruptionsprogramm
(1) Wirksame Antikorruptionsgesetze
Strafrecht : Es sollte ein wirksames Strafrecht in Bezug auf Korruption geben. Dieses Gesetz sollte folgende Merkmale aufweisen:
- Es sollte sein klar, damit Zweck und Geltungsbereich des Gesetzes verständlich sind.
- Es sollte sein umfassend, sodass alle Korruptionsfälle (z. B. Bestechung, Betrug, Kartelle, Geldwäsche) erfasst werden. (Siehe Was ist Korruption?).
- Es sollte sein Messe, so dass die Haftung nach Verschulden aufgeteilt wird.
- Es sollte relativ leicht strafbar; seine Konzepte sollten so einfach wie möglich sein und der Beweisstandard sollte vernünftig und erreichbar sein.
- Es sollte auferlegen verhältnismäßige Strafen wie folgt:
- Die Strafen sollten unterschiedlich streng sein, um der Schwere des Verbrechens und der Schuld des Angeklagten Rechnung zu tragen.
- Die Strafen sollten für alle Arten der Korruption gleichmäßig verhängt werden, sodass beispielsweise politische Korruption mit der gleichen Härte bestraft wird wie andere Arten der Korruption.
- die Strafen sollten nicht weniger streng sein als die Strafen für andere Straftaten ähnlicher Schwere, so dass beispielsweise Bestechung mit der gleichen Härte bestraft werden sollte wie Betrug und Diebstahl;
- Bei der Strafzumessung sollten ernsthafte Versuche des Angeklagten, die Straftat zu verhindern und/oder mit den Behörden zu kooperieren, mildernd berücksichtigt werden.
- Die Verurteilung sollte gegebenenfalls die Auflage enthalten, wirksame Verfahren zur Korruptionsbekämpfung einzuführen.
Zivilrecht : Es sollte ein wirksames Zivilrecht im Bereich der Korruptionsbekämpfung geben. Dieses Recht sollte die gleichen Merkmale aufweisen wie das oben genannte Strafrecht. Insbesondere sollte es klar, umfassend, fair und relativ einfach anzuwenden sein und zu einer verhältnismäßigen Entschädigung führen. Es sollte einem Kläger ermöglichen, von der verantwortlichen Partei eine finanzielle Entschädigung oder eine andere Wiedergutmachung für Verluste oder Schäden, gleich welcher Art, zu erhalten, die ihm durch Korruption entstanden sind.
(2) Wirksame Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden
Es sollten wirksame Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden vorhanden sein, die über folgende Merkmale verfügen sollten:
- Sie sollten ehrlich, kompetent, gut ausgebildet und angemessen entlohnt sein.
- Sie sollten von der Regierung unabhängig sein.
- Ihre Beamten sollten auf unabhängige und transparente Weise ernannt werden.
- Sie sollten ohne staatliche Eingriffe operieren können.
- Damit sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen können, sollten ihnen ausreichende Ressourcen zugewiesen werden.
- Sie sollten offen mit den Behörden anderer Länder zusammenarbeiten, um Informationen und Beweise auszutauschen.
Strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungen sowie zivilrechtliche Klagen sollten folgende Merkmale aufweisen:
- Für den Beginn oder die Fortsetzung der Maßnahmen sollte keine Genehmigung eines Regierungsbeamten erforderlich sein.
- Politische Einmischung sollte verboten werden.
- Kein Staatsoberhaupt oder Regierungsbeamter sollte Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Schritten genießen.
- Die Strafverfolgungsbehörden sollten ihre Aufzeichnungen über Strafverfolgungen und Verurteilungen wegen Korruption regelmäßig und zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich machen.
(3) Ausschluss
Es sollte eine wirksame Ausschlusspolitik geben, die Organisationen, denen Korruption nachgewiesen wurde, für einen bestimmten Zeitraum von der Teilnahme an öffentlichen Projekten ausschließt. „Ausschluss“ wird manchmal auch als „schwarze Liste“ bezeichnet.
Für eine Organisation ist der Ausschluss gleichbedeutend mit einer Gefängnisstrafe für eine Person. Er entzieht der Organisation die Freiheit, geschäftlich tätig zu sein. Daher müssen für den Ausschluss einer Organisation ähnliche Rechtsgrundsätze gelten wie für die Gefängnisstrafe einer Person. Insbesondere sollte die Dauer des Ausschlusses Faktoren wie folgende berücksichtigen:
- die Schwere der Straftat;
- das Ausmaß der Verantwortung der Organisation für die Straftat;
- ernsthafte Versuche der Organisation, die Straftat zu verhindern;
- ob die Organisation die Straftat selbst bei den Behörden angezeigt und/oder bei den Ermittlungen mit den Behörden kooperiert hat; und
- die von der Organisation nach dem Vorfall unternommenen Schritte zur Umsetzung von Verfahren zur Verhinderung künftiger Straftaten.
(4) Vermögensabschöpfung
Es sollten wirksame Verfahren zur Wiedererlangung und Rückführung von durch Korruption erlangten oder gestohlenen Vermögenswerten vorhanden sein. Insbesondere:
- Das Gesetz muss die Rückforderung von durch Korruption erlangtem Vermögen ermöglichen.
- Zur Verfolgung und Rückgewinnung korrupter Vermögenswerte sollte eine ausreichend finanzierte unabhängige Agentur eingerichtet werden.
- Niemand sollte davor gefeit sein, durch Korruption erlangtes Vermögen herausgeben zu müssen.
- Es sollte eine umfassende Zusammenarbeit mit entsprechenden Behörden anderer Länder stattfinden.
(5) Genehmigungsverfahren und Erlaubnisse
Es sollten wirksame Verfahren vorhanden sein, die das Korruptionsrisiko im Zusammenhang mit der Erteilung behördlicher Genehmigungen und Zulassungen (z. B. Planung, Brandschutz, Sicherheit, Bauvorschriften, Arbeitserlaubnisse, Visa, Zollabfertigung) verringern.
- Die Anzahl der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die Anzahl der Personen, die diese Genehmigungen erteilen müssen, sollten auf das notwendige Minimum reduziert werden, um eine faire und effektive Regierung zu gewährleisten.
- Die für die Erteilung der Genehmigungen zuständigen Beamten sollten ehrlich, kompetent und gut ausgebildet sein und eine angemessene Vergütung erhalten.
- Eine Liste der offiziellen Gebühren, Fristen und erforderlichen Dokumente für die Beantragung von Genehmigungen und Zulassungen sollte auf der öffentlichen Website der jeweiligen Regierungsabteilung veröffentlicht und in den entsprechenden Regierungsbüros ausgehängt werden.
- Es sollte eine Überprüfungsstelle eingerichtet werden, bei der Beschwerden über Amtsmissbrauch, unangemessene Verzögerungen oder Erpressung durch Beamte eingereicht werden können. Einzelheiten zu diesem Beschwerdeverfahren sollten auf der öffentlichen Website der jeweiligen Behörde veröffentlicht und in den zuständigen Behörden ausgehängt werden.
- Es sollte ein Verfahren eingeführt werden, bei dem erteilte Genehmigungen und Zulassungen stichprobenartig von einer Prüfstelle überprüft werden, um zu Unrecht erteilte Genehmigungen und Zulassungen zu ermitteln und korrupten Praktiken vorzubeugen.
- Gegen jeden Beamten, der seine Macht im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen und Zulassungen missbraucht, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls auch die Meldung solcher Vorfälle an die Strafverfolgungsbehörden.
- Es sollte ein Verfahren eingerichtet werden, um Organisationen zu entschädigen, denen durch eine unangemessene Verzögerung bei der Bearbeitung ihres Antrags innerhalb der festgelegten Frist ein Nachteil entstanden ist.
(6) Beschaffungs- und Projektmanagementvorschriften
Für öffentliche Projekte sollten wirksame Regelungen für die Auftragsvergabe und das Projektmanagement geschaffen und umgesetzt werden. Diese Regelungen sollten so gestaltet sein, dass sie Korruption möglichst verhindern.
Ziel wirksamer Beschaffungsvorschriften sollte es sein, soweit wie möglich sicherzustellen, dass:
- Angebote werden aus einem möglichst großen Pool kompetenter Organisationen entgegengenommen;
- Der Auftrag wird an die Organisation vergeben, die objektiv den besten Wert bietet (unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Preis, Qualität, Programm, Sicherheit, Integrität, Programm sowie technische und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Ziel wirksamer Projektmanagement-Regelungen sollte es sein, möglichst sicherzustellen, dass:
- die vertraglich geforderte Qualität und Menge bereitgestellt wird
- das Vertragsprogramm wird erreicht
- Änderungen, Fristverlängerungen und sonstige Ansprüche sind gültig und ordnungsgemäß nachgewiesen
- Zahlungen erfolgen nur im Zusammenhang mit rechtmäßigen und ordnungsgemäß durchgeführten Aktivitäten.
Weitere Informationen finden Sie unter Beschaffungskontrollen , Handelskontrollen und Finanzkontrollen.
(7) Programme zur Korruptionsbekämpfung
Ministerien oder öffentliche Einrichtungen, die für die Verwaltung öffentlicher Infrastrukturprojekte verantwortlich sind, sollten Folgendes umsetzen:
- Ein organisatorisches Antikorruptionsprogramm zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Abteilung. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
- Ein Projekt zur Korruptionsbekämpfung, das Korruption im Zusammenhang mit Projekten des öffentlichen Sektors verhindern, aufdecken und bekämpfen soll. (Siehe Projekt Antikorruptionssystem das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
Auftragnehmer, Berater, Lieferanten und andere Organisationen, die sich um öffentliche Aufträge oberhalb einer angemessenen Mindestwertschwelle bewerben, sollten nur dann zur Teilnahme an der Ausschreibung zugelassen werden, wenn sie ausreichend nachweisen können, dass sie ein unternehmensinternes Antikorruptionsprogramm implementiert haben, das der Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation dient. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen, das Anforderungen, Leitlinien und Vorlagen für ein solches Programm enthält.)
(8) Meinungs- und Pressefreiheit
Es sollte Meinungsfreiheit herrschen.
Presse, Internet und andere Methoden zur Verbreitung von Informationen durch und an die Öffentlichkeit müssen frei und ohne staatliche Eingriffe funktionieren können.
(9) Transparenz
Regierungen sollten regelmäßig Informationen zu öffentlichen Projekten auf öffentlich zugänglichen Websites veröffentlichen. Zu jedem einzelnen Projekt sollten die Veröffentlichungen folgende Angaben enthalten:
- das Projekt;
- Einzelheiten zu allen wichtigen Verträgen und Unterverträgen im Zusammenhang mit dem Projekt, einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer der Organisationen, des Vergabeverfahrens, der Vertragsbedingungen, Änderungen, Zahlungen und Ergebnisse;
- Projektbewertungen und Audits.
Weitere Informationen finden Sie unter Transparenz.
(10) Verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Ländern
Die Korruptionsprävention kann durch die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen erheblich unterstützt werden. Regierungen sollten ihre Bemühungen um die Zusammenarbeit mit anderen Regierungen und den entsprechenden internationalen Institutionen verstärken, um sicherzustellen, dass alle Länder ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der UN, der OECD und anderer internationaler Konventionen und Abkommen zur Korruptionsbekämpfung nachkommen.
(11) Verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft
Die Korruptionsbekämpfung kann durch die Zusammenarbeit von Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wesentlich unterstützt werden. Regierungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollten offener und aktiver zusammenarbeiten, um wirksame Antikorruptionsmechanismen zu entwickeln und umzusetzen (siehe Antikorruptionsforen ).