Hilfsorganisationen, multilaterale Entwicklungsbanken, Geschäftsbanken, Exportkreditagenturen, Garantiegeber und Versicherer („Geldgeber“) spielen eine zentrale Rolle bei der Infrastrukturentwicklung, sei es durch die Bereitstellung allgemeiner Budgethilfe für öffentliche Einrichtungen oder durch die Bereitstellung von Finanzmitteln, Versicherungen oder Garantien für einzelne Projekte.
Dabei laufen Geldgeber Gefahr, durch die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner straf- und zivilrechtlich für Korruption haftbar gemacht zu werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die von ihnen bereitgestellten Mittel aufgrund von Korruption ganz oder teilweise verloren gehen oder für korrupte Zwecke verwendet werden. Die Beteiligung an einem korrupten Projekt birgt zudem ein Reputationsrisiko für die Geldgeber.
Um diese Risiken zu minimieren, sollten Geldgeber Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen, indem sie ein wirksames Programm zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption innerhalb ihrer eigenen Organisation, im Umgang mit ihren Geschäftspartnern und in den von ihnen finanzierten Projekten implementieren.
Aufgrund ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Finanzmitteln können Geldgeber erheblichen Einfluss auf die Infrastrukturentwicklung ausüben. Ihnen kommt daher eine besonders wichtige Rolle dabei zu, sicherzustellen, dass bei der Bereitstellung und Verwaltung der Finanzierung eines Projekts sowie bei der Ausschreibung und Durchführung von Projekten angemessene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden.
In diesem Abschnitt bietet GIACC Förderern Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Korruptionsrisikos. Links zu weiteren GIACC-Webseiten mit ausführlicheren Empfehlungen sind vorhanden.
Aktualisiert am 10. April 2020
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