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Antikorruptionsprogramm für Geldgeber

Hilfsorganisationen, multilaterale Entwicklungsbanken, Geschäftsbanken, Exportkreditagenturen, Garantiegeber und Versicherer („Geldgeber“) spielen eine zentrale Rolle bei der Infrastrukturentwicklung, sei es durch die Bereitstellung allgemeiner Budgethilfe für öffentliche Einrichtungen oder durch die Bereitstellung von Finanzmitteln, Versicherungen oder Garantien für einzelne Projekte. 

Dabei laufen Geldgeber Gefahr, durch die Aktivitäten ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner straf- und zivilrechtlich für Korruption haftbar gemacht zu werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die von ihnen bereitgestellten Mittel aufgrund von Korruption ganz oder teilweise verloren gehen oder für korrupte Zwecke verwendet werden. Die Beteiligung an einem korrupten Projekt birgt zudem ein Reputationsrisiko für die Geldgeber.

Um diese Risiken zu minimieren, sollten Geldgeber Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen, indem sie ein wirksames Programm zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption innerhalb ihrer eigenen Organisation, im Umgang mit ihren Geschäftspartnern und in den von ihnen finanzierten Projekten implementieren.

Aufgrund ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Finanzmitteln können Geldgeber erheblichen Einfluss auf die Infrastrukturentwicklung ausüben. Ihnen kommt daher eine besonders wichtige Rolle dabei zu, sicherzustellen, dass bei der Bereitstellung und Verwaltung der Finanzierung eines Projekts sowie bei der Ausschreibung und Durchführung von Projekten angemessene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung umgesetzt werden.

In diesem Abschnitt bietet GIACC Förderern Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Korruptionsrisikos. Links zu weiteren GIACC-Webseiten mit ausführlicheren Empfehlungen sind vorhanden.

Antikorruptionsprogramm

  1. Der Geldgeber sollte ein organisatorisches Antikorruptionsprogramm implementieren, das darauf ausgerichtet ist, Korruption im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
  2. Der Geldgeber sollte im Zusammenhang mit einem Infrastrukturprojekt nur dann Finanzmittel, Garantien oder Versicherungen bereitstellen, wenn die Organisation, die das Projekt entwickelt und/oder besitzt („Projekteigentümer“), die folgenden Schritte unternimmt:
    • Implementiert ein organisatorisches Antikorruptionsprogramm, das darauf ausgelegt ist, Korruption im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Projektinhabers zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
    • Im Hinblick auf ein großes Projekt im öffentlichen Sektor wird ein Antikorruptionsprogramm implementiert, das darauf abzielt, Korruption im Zusammenhang mit dem Projekt zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Projekt Antikorruptionssystem das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt).
    • Stellt sicher, dass alle Auftragnehmer, Berater, Lieferanten und andere Organisationen, die sich um Projektaufträge über einem angemessenen Mindestwert bewerben, nur dann an solchen Aufträgen teilnehmen dürfen, wenn sie ausreichende Nachweise dafür erbringen können, dass sie ein organisatorisches Antikorruptionsprogramm implementiert haben, das darauf ausgelegt ist, Korruption im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten im Projekt zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. (Siehe Antikorruptionsprogramm für Organisationen das Anforderungen, unterstützende Anleitungen und Vorlagen für ein solches Programm bereitstellt.
  3. Wenn ein Geldgeber ein Projekt finanziert, sollte er angemessene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass:
    • Der Projektinhaber hat faire und transparente Beschaffungskontrollen im Zusammenhang mit dem Projekt
    • Zahlungen an Auftragnehmer, Berater, Lieferanten und andere am Projekt beteiligte Organisationen werden vom Projektinhaber vollständig und pünktlich geleistet.
  4. Der Geldgeber sollte:
    • Geben Sie öffentlich bekannt, dass Sie der Geldgeber für das entsprechende Projekt sind.
    • Fordern Sie am Projekt beteiligte Organisationen und Einzelpersonen sowie die Öffentlichkeit öffentlich dazu auf, Bedenken im Zusammenhang mit dem Projekt vertraulich einem zuständigen leitenden Manager des Geldgebers oder einem geeigneten Dritten zu melden.
    • Melden Sie Vorwürfe korrupter Praktiken im Zusammenhang mit dem Projekt den Behörden und allen zuständigen Handels- oder Berufsverbänden. 

Aktualisiert am 10. April 2020

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