Der PACS-Standard 13 ist Teil des Project Anti-Corruption System (PACS) von GIACC , das 15 PACS-Standards umfasst (siehe Links am Ende dieser Webseite).
Korruption lässt sich nur dann deutlich reduzieren oder verhindern, wenn sich Einzelpersonen darüber im Klaren sind, dass korrupte Aktivitäten mit hoher Wahrscheinlichkeit gemeldet und anschließend ordnungsgemäß untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Korruption wird in der Regel von den Tätern vertuscht, sodass es für die betroffene Organisation oder die Strafverfolgungsbehörden schwierig ist, sie aufzudecken und zu bekämpfen. Meldungen von Personen, die verdächtiges Verhalten beobachten oder vermuten, sind daher im Kampf gegen Korruption von großer Bedeutung.
Damit Korruptionsmeldungen eingereicht werden können, müssen die Betroffenen darauf vertrauen können, dass sie nicht diskriminiert oder körperlich verletzt werden und dass ihre Meldungen ordnungsgemäß untersucht werden. Daher müssen sichere und wirksame Meldeprozesse etabliert werden.
Absatz 1 des PACS-Standards 13 sieht vor, dass das Meldesystem es jeder Person ermöglichen sollte, einen Bericht zu folgenden Themen abzugeben:
Im Rahmen ihrer Antikorruptionsschulung (PACS-Standard 9) sollten alle relevanten Mitarbeiter aller am Projekt beteiligten Organisationen, soweit für ihre Rollen relevant, eine Schulung zu den Entstehungsmöglichkeiten von Korruption, den Antikorruptionsgesetzen und -vorschriften, den Projektverfahren, den vertraglichen Verpflichtungen zur Korruptionsbekämpfung und dem Verhaltenskodex des Projekts erhalten haben.
Ebenso sollten die Projektverfahren, die vertraglichen Verpflichtungen zur Korruptionsbekämpfung und der Verhaltenskodex für das Projekt gemäß PACS-Standard 15 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein, und die Öffentlichkeit sollte sich auch darüber im Klaren sein, was Korruption oder einen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung darstellt.
Folglich sollte dieses gesteigerte Bewusstsein der Projektteilnehmer und der Öffentlichkeit es wahrscheinlicher machen, dass Projektteilnehmer und Mitglieder der Öffentlichkeit die in Absatz 1 des PACS-Standards 13 aufgeführten Angelegenheiten melden.
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Meldungen zu gewährleisten, sollten die Betroffenen darauf vertrauen können, dass die Person, an die sie gerichtet sind, ausreichend unabhängig von den Personen oder Aktivitäten ist, die Gegenstand der Meldung sind. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, kann eine professionelle externe Organisation mit der Entgegennahme der Meldungen beauftragt werden.
Weitere Hinweise zu den Funktionen eines Berichtssystems finden Sie unter Berichtswesen.
PS 1: Antikorruptionsmanagement des Projekts
PS 2: Projektauswahl , Planung und Grundstückserwerb
PS 7: Kontrollen für Hauptlieferanten und Unterlieferanten
PS 8: Verhaltenskodex für Projekte
PS 10: Staatliche Genehmigungen
PS 11: Unabhängige Überwachung
PS 13: Meldung und Untersuchung
Aktualisiert am 1. November 2021
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