Das Project Anti-Corruption System (PACS) ist ein von GIACC entwickeltes Managementsystem zur Unterstützung der Prävention und Aufdeckung von Korruption bei Infrastrukturprojekten.
Es umfasst 15 PACS-Standards, die sich auf alle Projektphasen, alle Projektteilnehmer und die gesamte Vertragsstruktur des Projekts auswirken.
Jeder PACS-Standard behandelt eine separate Kategorie von Antikorruptionsmaßnahmen. Die Maßnahmen der 15 PACS-Standards sind so konzipiert, dass sie zusammenwirken und ein integriertes und wirksames Projekt-Antikorruptionssystem bilden. Diese Maßnahmen wurden so konzipiert und formuliert, dass sie unabhängig überprüft werden können.
Jeder PACS-Standard ist auf einer separaten Webseite enthalten, wird von unterstützenden Leitlinien begleitet und enthält am Fuß jeder Webseite einen Link zu den anderen Standards.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht und einen Link zu jedem PACS-Standard.
Organisationen können die PACS-Standards des GIACC kostenlos kopieren und verwenden. Es ist jedoch keiner Organisation gestattet, die PACS-Standards ganz oder teilweise zu verkaufen.
In den PACS-Standards wird „Korruption“ im weitesten Sinne verwendet und umfasst Bestechung, Erpressung, Betrug, Kartelle, Machtmissbrauch, Unterschlagung und Geldwäsche. „Korruption“ nur auf Bestechung zu beschränken, wäre ein Fehler, da andere schädliche kriminelle Praktiken, die bei Infrastrukturprojekten häufig vorkommen, nicht berücksichtigt würden.
Korruption bei Infrastrukturprojekten ist ein komplexes Thema:
Eine Erklärung und Beispiele für Korruption sowie deren Auftreten in den einzelnen Projektphasen finden Sie unter Was ist Korruption ?, Wie entsteht Korruption ?, Warum entsteht Korruption ? und Beispiele für Korruption .
Es gibt keine einheitliche Methode, um derartige Korruption zu verhindern. Diese weit verbreiteten und vielfältigen Korruptionsrisiken können nur durch die Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen während des gesamten Projektzyklus wirksam bekämpft werden.
In den letzten 30 Jahren wurden die Sicherheit des Personals in Fabriken und auf Baustellen erheblich verbessert. Ebenso wurden signifikante Verbesserungen bei der Qualität von Produkten und Bauprojekten erzielt. Diese Verbesserungen waren nur das Ergebnis verbesserter Management-, Aufsichts- und Durchsetzungspraktiken. Zu diesen Praktiken gehören effektive Führung, detaillierte schriftliche Verfahrensanweisungen, vertragliche Verpflichtungen, Schulungen, unabhängige Überprüfung, Berichterstattung und Durchsetzung. Diese Verbesserungen wurden durch einen aufrichtigen Verbesserungswillen sowie verstärkte Kontrollen und Ressourcen erreicht. Ein ähnlicher Ansatz ist auch bei der Korruptionsprävention erforderlich.
PACS ist für den Einsatz bei Projekten des öffentlichen Sektors konzipiert und empfohlen (d. h. bei Projekten, die ganz oder teilweise im Besitz einer Regierung oder einer steuerfinanzierten Einrichtung sind, von dieser finanziert oder garantiert werden). PACS kann jedoch auch bei rein privaten Projekten eingesetzt werden.
PACS ist für den Einsatz bei großen Infrastrukturprojekten konzipiert. Die Kostenschwelle für „groß“ kann von der jeweiligen Regierung oder dem Projektträger festgelegt werden. GIACC geht als Richtwert davon aus, dass PACS bei allen Projekten mit geschätzten Kosten von über 5 Millionen US-Dollar vollständig implementiert werden könnte.
Bei kleineren Projekten kann es sinnvoller sein, nur einige der PACS-Standards oder vereinfachte Versionen davon zu implementieren.
Eine Regierung oder ein Projektträger im öffentlichen oder privaten Sektor kann PACS wie folgt verwenden:
Viele Regierungen und Organisationen verfügen über ausgefeilte und detaillierte Vorschriften und Managementverfahren für Projekte. Die PACS-Standards sollen diese Vorschriften und Verfahren nicht ersetzen oder außer Kraft setzen. Sie sollen vielmehr Antikorruptionsmaßnahmen empfehlen, die in die entsprechenden Vorschriften und Verfahren für Projekte integriert werden können.
PACS-Standard 1 überträgt dem Projektinhaber die Gesamtverantwortung für das Antikorruptionsmanagement des Projekts. Er verpflichtet den Projektinhaber, schriftliche Antikorruptionsverfahren für das Projektmanagement zu entwickeln und umzusetzen, die den einschlägigen Antikorruptionsgesetzen und -vorschriften entsprechen und die Anforderungen der PACS-Standards 1 bis 15 berücksichtigen. Der Projektinhaber ist die Organisation, der die Gesamtverantwortung für die PACS-Implementierung im Projekt übertragen werden sollte, da er Eigentümer des Projekts ist, die entsprechenden Antikorruptionsverfahren entwickeln und deren Umsetzung und Durchsetzung sicherstellen kann.
Benutzer von PACS sollten die empfohlenen PACS-Maßnahmen an ihre lokalen Anforderungen anpassen und dabei die lokalen Gesetze und Verfahren berücksichtigen.
PACS ist keine Garantie gegen Korruption. Der Einsatz von PACS wird jedoch:
Daher hilft der Einsatz von PACS:
Aufgrund der in den PACS-Standards 11 und 12 enthaltenen Anforderungen an eine unabhängige Überwachung und Prüfung ist in PACS eine unabhängige Überprüfung der effektiven Umsetzung der PACS-Standards in einem Projekt integriert.
Ist eine weitere Überprüfung erforderlich, kann die Einhaltung der PACS-Standards zusätzlich durch einen unabhängigen, seriösen Zertifizierer zertifiziert werden. Die PACS-Standards sind so konzipiert, dass ihre Zertifizierung erleichtert wird, da der Zertifizierer die ordnungsgemäße Umsetzung aller Bestimmungen jedes PACS-Standards überprüfen kann. Die Zertifizierung, dass der Projektinhaber über wirksame Verfahren verfügt, die den PAC-Standards entsprechen, kann vor Projektbeginn erfolgen. Dies gibt potenziellen Projektteilnehmern (wie Geldgebern, Auftragnehmern, Beratern und Lieferanten) die Sicherheit, dass das Projekt integer geführt wird. Die Zertifizierung kann dann jährlich im Verlauf des Projekts erneuert werden.
Eine erfahrene internationale Zertifizierungsbranche bietet bereits Zertifizierungen nach ISO-Managementstandards an (z. B. ISO 37001 (Antikorruptionsmanagement), ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 45001 (Sicherheitsmanagement)). Diese Zertifizierer könnten für die Zertifizierung eines Projekts nach den PACS-Standards herangezogen werden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die in den einzelnen PACS-Standards enthaltenen Maßnahmen. Beachten Sie, dass diese Übersicht eine Zusammenfassung darstellt und nicht alle Details der Maßnahmen der einzelnen PACS-Standards enthält. Klicken Sie unten auf die entsprechende Überschrift, um den vollständigen Inhalt der einzelnen Standards anzuzeigen.
PS: Definitionen: Diese Seite enthält die in den PACS-Standards 1 bis 15 verwendeten Definitionen.
PS 1: Antikorruptionsmanagement des Projekts: Der Projektinhaber trägt die Gesamtverantwortung für das Antikorruptionsmanagement des Projekts. Er implementiert Antikorruptionsverfahren, die den Antikorruptionsgesetzen entsprechen und die Anforderungen der PACS-Standards 1 bis 15 erfüllen. Die oberste Führungsebene des Projektinhabers, unterstützt vom Compliance-Manager, ist für die effektive Umsetzung dieser Verfahren verantwortlich. Führungskräfte sind für die Einhaltung dieser Verfahren in ihren jeweiligen Funktionen und Prozessen verantwortlich. Es werden Korruptionsrisikobewertungen für das Projekt durchgeführt. Alle Mitarbeiter werden überprüft und sind zur Einhaltung der Antikorruptionsverfahren und -verpflichtungen verpflichtet. Entscheidungen werden von Führungskräften in angemessener Anzahl und mit entsprechender Seniorität, ohne Interessenkonflikte und unter Wahrung der Funktionstrennung getroffen. Die Kommunikation erfolgt offen und fair, und alle Aufzeichnungen werden lückenlos geführt. Die Verfahren des PACS-Standards 1 gelten für alle Maßnahmen der PACS-Standards 2 bis 15.
PS 2: Projektauswahl, -planung und Grundstückserwerb : Ein Projekt sollte nur dann zur Errichtung, Entwicklung oder Umsetzung ausgewählt werden, wenn es einem legitimen Zweck dient, notwendig ist und für den Projektträger ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Projekte oberhalb einer festgelegten Wertschwelle müssen durch eine Bedarfsanalyse, eine technische Bewertung und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse eines entsprechend qualifizierten und unabhängigen Dritten begründet werden. Die Projektplanung sollte auf den legitimen Bedürfnissen des Projektträgers basieren und keinen bestimmten Lieferanten bevorzugen. Grundstücke sollten vom Projektträger nur dann und insoweit erworben werden, als der Erwerb: rechtmäßig ist; für die Projektzwecke notwendig ist; ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für den Projektträger bietet; zu marktüblichen Bedingungen und unter marktüblichen Bedingungen erfolgt; und durch eine Bewertung und (bei Projekten oberhalb einer festgelegten Wertschwelle) durch eine schriftliche und objektive Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsanalyse eines entsprechend qualifizierten und unabhängigen Dritten begründet wurde.
PS 3: Beschaffung : Die Kriterien und Verfahren für die Vergabe von Projektverträgen müssen klar und objektiv sein, Interessenkonflikte oder die Bevorzugung bestimmter Lieferanten ausschließen und vor Beginn des Vergabeverfahrens festgelegt und veröffentlicht werden. Alle Projektverträge oberhalb einer bestimmten Wertschwelle sind vom Projektträger in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben, das allen qualifizierten Lieferanten offensteht und den Wettbewerb maximiert. Alle Projektverträge unterhalb dieser Wertschwelle sind vom Projektträger entweder in einem offenen wettbewerblichen Verfahren oder in einem Verfahren zu vergeben, in dem mindestens drei qualifizierte Lieferanten um den Auftrag konkurrieren. Bieter müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Die Bewertung der Angebote muss ehrlich und unparteiisch erfolgen. Die Bedingungen der nach Abschluss des Vergabeverfahrens vergebenen Verträge müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen.
PS 4: Vertragsbestimmungen : Projektverträge und Unterverträge sollten Bestimmungen enthalten, die Korruption verhindern, abschrecken und bekämpfen sollen. Dazu gehören Anforderungen an die Vertragsparteien, die geltenden Antikorruptionsgesetze, -vorschriften und -verfahren einzuhalten, ein Antikorruptionsmanagementsystem in ihren Organisationen zu implementieren (PS 7), einen Projektverhaltenskodex zu befolgen (PS 8), relevante Mitarbeiter in Antikorruptionsfragen zu schulen (PS 9), Korruption zu melden (PS 13) und Antikorruptionsmaßnahmen durchzusetzen (PS 14). Die Vertragsparteien müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter den Projektverhaltenskodex einhalten. Eine Vertragspartei sollte berechtigt sein, einen Vertrag zu kündigen, wenn ausreichende Beweise für Korruption vorliegen, und Anspruch auf Schadensersatz für Verluste haben, die ihr durch Korruption einer anderen Vertragspartei entstanden sind.
PS 5: Vertragsmanagement : Das Management von Projektverträgen muss in Übereinstimmung mit den Antikorruptionsgesetzen, -vorschriften und -verfahren erfolgen. Die Vertragsmanager des Projektinhabers müssen frei von Interessenkonflikten und Korruption agieren und Folgendes sicherstellen: dass die Arbeiten, Ausrüstungen, Materialien, Produkte, Dienstleistungen und Finanzmittel im Rahmen des Projektvertrags gemäß der vertraglichen Planung, Spezifikation und den Anforderungen und frei von Interessenkonflikten oder Korruption ausgeführt bzw. bereitgestellt werden; dass Änderungen an oder im Rahmen von Projektverträgen nur dann vorgenommen werden, wenn sie notwendig und ordnungsgemäß genehmigt und kontrolliert sind; und dass sie die Vertragserfüllung oder Ansprüche nicht genehmigen oder Zahlungen empfehlen, es sei denn, sie haben alle angemessenen Schritte unternommen, um zu überprüfen und begründet anzunehmen, dass diese Genehmigungen oder Empfehlungen gerechtfertigt sind.
PS 6: Finanzmanagement : Das Finanzmanagement des Projekts muss in Übereinstimmung mit den Antikorruptionsgesetzen, -vorschriften und -verfahren erfolgen. Die Finanzmanager des Projektträgers müssen frei von Interessenkonflikten und Korruption agieren und Folgendes sicherstellen: dass der Projektträger vollständige und korrekte Projektkonten führt; dass alle dem Projektträger im Zusammenhang mit dem Projekt geschuldeten Beträge vollständig bezahlt werden; und dass keine Zahlung durch oder im Namen des Projektträgers im Zusammenhang mit dem Projekt erfolgt, es sei denn, die Zahlung ist ordnungsgemäß genehmigt, rechtmäßig und gemäß dem jeweiligen Projektvertrag fällig. Alle Zahlungen des Projektträgers, die einen Bagatellbetrag überschreiten, müssen über das Bankensystem abgewickelt werden.
PS 7: Kontrollen für Hauptlieferanten und wichtige Unterlieferanten : Hauptlieferanten und wichtige Unterlieferanten müssen für die Dauer des Projekts ein anerkanntes Antikorruptionsmanagementsystem in ihren jeweiligen Organisationen implementieren und sich die wirksame Implementierung dieses Systems jährlich von einer anerkannten Zertifizierungsstelle bestätigen lassen. Sie müssen einen Compliance-Beauftragten benennen, der dafür verantwortlich ist, dass das Antikorruptionsmanagementsystem ordnungsgemäß implementiert wird und die Antikorruptionsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Projekt eingehalten werden.
PS 8: Projektverhaltenskodex : Der Projektinhaber sowie alle Lieferanten und Unterlieferanten sind verpflichtet, den Projektverhaltenskodex in Bezug auf ihre Projekttätigkeiten einzuhalten und sicherzustellen, dass auch ihre Mitarbeiter diesen einhalten. Der Verhaltenskodex verbietet Korruption und enthält spezifische Bestimmungen zur Gewährleistung der Integrität aller Projekttätigkeiten. Die Mitarbeiter sind zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Projektbeobachter und dem unabhängigen Prüfer verpflichtet und müssen jeden Verdacht auf einen Verstoß gegen den Projektverhaltenskodex dem Meldesystem des Projektinhabers melden.
PS 9: Schulung : Der Projektinhaber sowie alle Lieferanten und Unterlieferanten sind verpflichtet, ihren am Projekt beteiligten Mitarbeitern eine angemessene Antikorruptionsschulung anzubieten. Der Schulungsumfang kann je nach Korruptionsrisiko für die jeweiligen Projektmitarbeiter einfach oder umfassend sein. Die Schulung sollte folgende Inhalte vermitteln: die relevanten Antikorruptionsverfahren und den Projekt-Verhaltenskodex; die Arten von Korruption, denen sie in ihrer Funktion begegnen können; die durch Korruption verursachten Schäden; die Risiken für Mitarbeiter und deren Arbeitgeber bei Verwicklung in Korruption; wie Korruption vermieden, verhindert und gemeldet werden kann; sowie die Bedeutung der Einhaltung geltender Gesetze, Antikorruptionsverfahren und des Projekt-Verhaltenskodex.
PS 10: Genehmigungen der Regierung : Der Projektinhaber hat alle Lieferanten und Unterlieferanten, die im Zusammenhang mit dem Projekt Genehmigungen der Regierung benötigen, über Folgendes zu informieren: die Art der benötigten Genehmigungen; wie die Genehmigungen zu erhalten sind; die rechtmäßigen Gebühren für die Genehmigungen; und die Bearbeitungszeiten. Lieferanten und Unterlieferanten haben dem Projektinhaber jegliche Verzögerungen, Probleme oder Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu melden. In diesem Fall hat der Projektinhaber alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Lieferanten und Unterlieferanten bei der Behebung der beanstandeten Probleme zu unterstützen.
PS 11: Unabhängige Überwachung: Für die Dauer des Projekts ist ein entsprechend qualifizierter und erfahrener unabhängiger Monitor zu bestellen, der überwacht, ob im Zusammenhang mit der Projektauswahl, der Planung, dem Grundstückserwerb, der Beschaffung, dem Vertragsmanagement und dem Finanzmanagement ein Verdacht auf Korruption oder Verfahrensverstöße besteht. Stellt der Monitor begründete Verdachtsmomente für Korruption fest, meldet er diese dem Projektträger und den Strafverfolgungsbehörden.
PS 12: Unabhängige Prüfung : Es sind Finanzprüfungen durchzuführen, die bestätigen, dass alle Zahlungen des Projektträgers an den Projektträger im Zusammenhang mit dem Projekt ordnungsgemäß an rechtmäßige Personen geleistet bzw. von diesen empfangen wurden und legitimen Zwecken dienten. Es sind technische Prüfungen durchzuführen, die bestätigen, dass das Projekt nach anerkannten technischen Standards geplant und spezifiziert wurde, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und gemäß Planung und Spezifikation ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Sollte der Prüfer begründeten Verdacht auf Korruption feststellen, hat er diesen dem Projektträger und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
PS 13: Meldung und Untersuchung: Der Projektträger hat ein System bereitzustellen, das es allen am Projekt beteiligten Personen und Organisationen sowie allen Mitgliedern der Öffentlichkeit ermöglicht, mutmaßliche oder tatsächliche Korruption oder Verstöße gegen Antikorruptionsgesetze, -vorschriften, -verfahren, vertragliche Verpflichtungen oder den Verhaltenskodex des Projekts zu melden. Vertrauliche und anonyme Meldungen sind zulässig. Der Projektträger hat das Meldesystem öffentlich bekannt zu machen und Meldungen zu fördern. Alle eingehenden Meldungen sind von einer geeigneten unabhängigen Person zu untersuchen. Der Projektträger hat die Ergebnisse der Untersuchung zu überprüfen und die daraus resultierenden geeigneten Maßnahmen festzulegen. Besteht ein begründeter Verdacht auf Korruption, ist die Meldung an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
PS 14: Durchsetzung : Der Projektinhaber, die Lieferanten und Unterlieferanten sind verpflichtet, vertragliche und arbeitsrechtliche Ansprüche gegen alle Parteien oder Mitarbeiter geltend zu machen, die im Zusammenhang mit dem Projekt in Korruption verwickelt sind oder gegen den Projektverhaltenskodex oder ihre Antikorruptionsverpflichtungen verstoßen. Besteht ein begründeter Verdacht auf Korruption, ist der Fall den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
PS 15: Transparenz : Der Projektträger hat unverzüglich vollständige, umfassende, aktuelle und verständliche Informationen zum Projekt auf einer frei zugänglichen, öffentlichen Website zu veröffentlichen. Dies umfasst Informationen zur Projektauswahl, zum Design, zum Grundstückserwerb, zur Beschaffung, zum Vertragsmanagement, zum Finanzmanagement, zum Monitoring und zur Prüfung. Der Projektträger ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist alle weiteren Informationen oder Dokumente bereitzustellen, die von einer Person in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Projekt vernünftigerweise angefordert werden.
GIACC hat PACS als kostenloses Produkt im Rahmen eines öffentlichen Dienstes veröffentlicht. Es kann von jedem kostenlos heruntergeladen, angepasst und genutzt werden. Niemand darf für die Nutzung von PACS eine Gebühr verlangen oder PACS als eigenes Produkt ausgeben.
GIACC freut sich über Verbesserungsvorschläge für PACS. Wir sind außerdem an Rückmeldungen interessiert, ob Sie PACS als nützlich empfunden oder es ganz oder teilweise in Ihren Projekten eingesetzt haben. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an GIACC.
PACS war das erste international veröffentlichte, zertifizierbare Projekt-Antikorruptionssystem.
Die erste Ausgabe von PACS wurde im Mai 2008 von GIACC veröffentlicht. Anschließend wurden von Zeit zu Zeit kleinere Änderungen vorgenommen.
Die zweite Auflage des PACS wurde von GIACC im November 2021 veröffentlicht. Sie stellt eine wesentliche Überarbeitung der ersten Auflage dar. Die zweite Auflage basiert auf der langjährigen Erfahrung von GIACC in der Entwicklung und Bewertung von Antikorruptionsmaßnahmen auf Regierungs-, Organisations- und Projektebene und berücksichtigt zudem die Veröffentlichung wichtiger internationaler, zertifizierbarer Antikorruptionsprogramme wie ISO 37001 (2016) und der Commonwealth Anti-Corruption Benchmarks (2021).
Da PACS eine Website-basierte Publikation ist, wird sie von GIACC regelmäßig online aktualisiert. Das Datum der Seitenaktualisierung ist am Fuß jeder Seite angegeben.
PACS-Übersicht
PS 1: Antikorruptionsmanagement des Projekts
PS 2: Projektauswahl , Planung und Grundstückserwerb
PS 7: Kontrollen für Hauptlieferanten und Unterlieferanten
PS 8: Verhaltenskodex für Projekte
PS 10: Staatliche Genehmigungen
PS 11: Unabhängige Überwachung
Aktualisiert am 9. September 2024
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