Verhaltenskodex für Berufsverbände

Es ist eine gute Praxis für eine Berufsorganisation, einen Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung einzuführen, den ihre Mitglieder und Mitarbeiter als Voraussetzung für die Mitgliedschaft oder Anstellung einhalten müssen.

Der Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung kann ein eigenständiges Dokument sein oder in einen umfassenderen Kodex integriert werden, der auch andere berufliche Anforderungen abdeckt, die für die Mitglieder und Mitarbeiter der Institution gelten, beispielsweise in Bezug auf Qualität, Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Diskriminierung und Menschenrechte.

Der Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung sollte:

  • alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen
  • von den Mitgliedern und Mitarbeitern der Institution unter anderem Folgendes verlangen:
    • mit Ehrlichkeit und Integrität handeln
    • Korruption vermeiden
    • Interessenkonflikte vermeiden
    • alle geltenden Gesetze und Standards zur Korruptionsbekämpfung einhalten
    • der Institution Meldung erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Mitglied oder Mitarbeiter der Institution einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung begangen hat oder begehen wird
  • an einer leicht zugänglichen Stelle auf der öffentlichen Website der Institution veröffentlicht werden, damit die Mitglieder und Mitarbeiter der Institution sowie die Öffentlichkeit über die Bestimmungen des Verhaltenskodex informiert sind.

Eine Institution sollte zudem über Verfahren verfügen, die es ermöglichen, Verstöße gegen den Antikorruptions-Verhaltenskodex zu melden, zu untersuchen und zu ahnden. Siehe Antikorruptionsprogramm für Berufsverbände.

Nachfolgend finden Sie einen Beispiel-Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung für Berufsverbände. Ein Verband kann diesen Beispielkodex (gegebenenfalls angepasst) als seinen eigenen Verhaltenskodex übernehmen. Alternativ kann er die Antikorruptionsbestimmungen seines bestehenden Verhaltenskodex mit den im Beispielkodex empfohlenen Bestimmungen vergleichen und seinen Verhaltenskodex entsprechend anpassen.

GIACC verwendet den Begriff „Korruption“ in diesem Verhaltenskodex als Oberbegriff für Bestechung, Erpressung, Betrug, Kartellbildung, Machtmissbrauch, Veruntreuung und Geldwäsche. Dies sind in den meisten Rechtsordnungen Straftaten. Weitere Erläuterungen zu diesen Straftaten finden Sie unter „Was ist Korruption? “.

BEISPIEL EINES ANTI-KORRUPTIONS-VERHALTENSKODEX FÜR BERUFSINSTITUTIONEN

Alle Mitglieder und Mitarbeiter von [Name der Institution] müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen oder beruflichen Aufgaben jederzeit die folgenden Grundsätze einhalten:

Sie müssen:

  • sich wahrheitsgemäß, ehrlich und fair zu verhalten und den hohen Standards Ihres Berufs und Ihrer Beschäftigung zu entsprechen
  • alle geltenden Gesetze und Standards zur Korruptionsbekämpfung einhalten.

Sie dürfen sich nicht an korrupten Aktivitäten beteiligen. Insbesondere:

  • Sie dürfen nicht:
    • jemanden betrügen oder täuschen
    • Bestechungsgelder oder sonstige rechtswidrige Zahlungen, Leistungen oder Vorteile anzubieten, zu gewähren, zu fordern oder anzunehmen
    • an einem ungesetzlichen Kartell oder einer ungesetzlichen Preisabsprache teilzunehmen
    • die Ihnen anvertrauten Befugnisse oder Verantwortlichkeiten missbrauchen
    • Ihnen anvertraute Gelder zu missbrauchen
    • an Geldwäscheaktivitäten teilnehmen
    • Ermöglichen Sie eine der oben genannten Aktionen.
  • Sie dürfen nicht wissentlich oder leichtfertig:
    • Arbeiten, Materialien, Ausrüstungen oder Dienstleistungen bereitstellen, verbergen oder genehmigen, die nicht der gesetzlich oder vertraglich geforderten Qualität und Quantität entsprechen
    • falsche, ungenaue oder irreführende Informationen bereitstellen
    • Informationen zurückzuhalten, auf die eine andere Person ein Recht hat, oder wenn diese Zurückhaltung eine andere Person irreführen könnte
    • falsche, ungenaue, irreführende oder übertriebene Aufzeichnungen, Rechnungen, Ansprüche, Anträge auf Änderungen oder Fristverlängerungen oder Zahlungsaufforderungen erstellen oder einreichen
    • Arbeiten, Materialien, Ausrüstung, Dienstleistungen, Rechnungen, Forderungen, Änderungs- oder Fristverlängerungsanträge oder Zahlungsaufforderungen ohne triftigen Grund abzulehnen, nicht zu genehmigen oder die Genehmigung zu verzögern
    • die Zahlung fälliger Beträge ohne triftigen Grund zu verweigern, zu unterlassen oder zu verzögern.

Sie dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die eine unangemessene Einflussnahme oder einen Interessenkonflikt darstellen oder als solches wahrgenommen werden könnten. Insbesondere ist Ihnen Folgendes untersagt:

  • Geschenke, Gastfreundschaft, Unterhaltung, Spenden oder andere Vorteile anzubieten, zu geben, zu fordern oder anzunehmen, die eine Entscheidung unangemessen beeinflussen oder die Unabhängigkeit oder das Urteilsvermögen beeinträchtigen könnten
  • Nehmen Sie nicht an Situationen teil, in denen Ihre persönlichen Interessen oder die Ihrer Familie oder enger Freunde mit Ihren beruflichen oder arbeitsbezogenen Aufgaben oder Verantwortlichkeiten in Konflikt geraten könnten (es sei denn, der Konflikt wird allen relevanten Parteien vollständig offengelegt und Ihre weitere Teilnahme wird von ihnen genehmigt).

Bei der Wahrnehmung Ihrer Führungsverantwortung: Wenn Sie in Ihrem Beruf oder Ihrer Beschäftigung eine Führungsverantwortung für eine Funktion, Tätigkeit oder Personal haben, müssen Sie in Bezug auf diese Funktion, Tätigkeit oder dieses Personal:

  • keine Aktivitäten genehmigen oder dulden, die durch diesen Verhaltenskodex verboten sind
  • angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um derartige Aktivitäten zu verhindern
  • Falls eine derartige Aktivität gemeldet oder vermutet wird, ergreifen Sie angemessene und geeignete Schritte, um diese Aktivität zu untersuchen und zu behandeln.

Direkte und indirekte Maßnahmen: 

Die oben genannten Grundsätze gelten für alle Maßnahmen, die Sie entweder direkt oder über oder im Namen einer anderen Person oder Organisation ergreifen.

Meldung von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex:  

  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mitglied oder Mitarbeiter von [Name der Institution] gegen einen Teil dieses Verhaltenskodex verstoßen hat oder im Begriff ist, gegen einen solchen zu verstoßen, müssen Sie diesen Verdacht so schnell wie möglich gemäß dem Meldeverfahren der [Name der Institution] melden (auf das unter [Website-Link] zugegriffen werden kann).
  • Die oben genannte Meldepflicht gilt nicht, wenn Sie bei einer solchen Meldung um Ihre Sicherheit oder die Sicherheit einer anderen Person fürchten.
  • In allen Fällen können Sie Ihre Meldung anonym einreichen. Wenn Sie Ihre Meldung nicht anonym einreichen, können Sie [Name der Institution] zum Zeitpunkt der Meldung bitten, Ihre Identität vertraulich zu behandeln.
  • Falls [Name der Institution] einen Bericht erhält oder feststellt, dass eines ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter gegen einen Teil dieses Verhaltenskodex verstoßen hat oder im Begriff ist, gegen einen solchen zu verstoßen, wird [Name der Institution] den Fall untersuchen und im Einklang mit ihren Untersuchungs- und Disziplinarverfahren (die unter [Website-Link] abgerufen werden können) entsprechende Sanktionen verhängen. 

Aktualisiert am 7. September 2022

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