Es ist eine gute Praxis für eine Berufsorganisation, einen Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung einzuführen, den ihre Mitglieder und Mitarbeiter als Voraussetzung für die Mitgliedschaft oder Anstellung einhalten müssen.
Der Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung kann ein eigenständiges Dokument sein oder in einen umfassenderen Kodex integriert werden, der auch andere berufliche Anforderungen abdeckt, die für die Mitglieder und Mitarbeiter der Institution gelten, beispielsweise in Bezug auf Qualität, Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Diskriminierung und Menschenrechte.
Der Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung sollte:
Eine Institution sollte zudem über Verfahren verfügen, die es ermöglichen, Verstöße gegen den Antikorruptions-Verhaltenskodex zu melden, zu untersuchen und zu ahnden. Siehe Antikorruptionsprogramm für Berufsverbände.
Nachfolgend finden Sie einen Beispiel-Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung für Berufsverbände. Ein Verband kann diesen Beispielkodex (gegebenenfalls angepasst) als seinen eigenen Verhaltenskodex übernehmen. Alternativ kann er die Antikorruptionsbestimmungen seines bestehenden Verhaltenskodex mit den im Beispielkodex empfohlenen Bestimmungen vergleichen und seinen Verhaltenskodex entsprechend anpassen.
GIACC verwendet den Begriff „Korruption“ in diesem Verhaltenskodex als Oberbegriff für Bestechung, Erpressung, Betrug, Kartellbildung, Machtmissbrauch, Veruntreuung und Geldwäsche. Dies sind in den meisten Rechtsordnungen Straftaten. Weitere Erläuterungen zu diesen Straftaten finden Sie unter „Was ist Korruption? “.
Alle Mitglieder und Mitarbeiter von [Name der Institution] müssen bei der Ausübung ihrer beruflichen oder beruflichen Aufgaben jederzeit die folgenden Grundsätze einhalten:
Die oben genannten Grundsätze gelten für alle Maßnahmen, die Sie entweder direkt oder über oder im Namen einer anderen Person oder Organisation ergreifen.
Aktualisiert am 7. September 2022
© GIACC